Das leistet die gesetzliche Unfallversicherung
Gesetzlich unfallversichert sind in der Regel alle Angestellten, Auszubildende, Schüler, Studenten oder Landwirte. Die Beiträge dieser Versicherung werden vom Arbeitgeber übernommen. Die Versicherung leistet ausschließlich bei Unfällen, die während der Arbeitszeit oder auf dem Weg von und zur Arbeit erfolgen.
Darüber hinaus sind Berufserkrankungen abgesichert. Eine gesetzliche Unfallversicherung muss üblicherweise weder beantragt noch gekündigt werden. Sobald Sie eine Anstellung aufnehmen oder zu den anderen genannten Gruppen gehören, sind Sie automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.
Nachteilig an der gesetzlichen Unfallversicherung ist der eingeschränkte Leistungsumfang, der von den Versicherten nicht erweitert werden kann.
Das leistet die private Unfallversicherung
Darüber hinaus kann der Versicherungsschutz weltweit genutzt werden. Der Versicherer übernimmt die Schadensregulierung bei allen Unfällen, die in der Police festgelegt werden. Ein Nachteil der privaten Unfallversicherung besteht darin, dass die Tarife immer individuell festgelegt werden und je nach Leistungsumfang gestaffelt sind.
Wer eine höhere Leistung haben möchte, einer gefährdeten Berufsgruppe angehört oder älter ist, muss auch mehr bezahlen.
Darum ist die Unfallversicherung wichtig
Die Unfallversicherung ist wichtig, weil sie Versicherte vor hohen Kosten schützt, die in Folge eines Unfalls auf sie zukommen können. Durch die gesetzliche Unfallversicherung sind zudem Arbeitgeber abgesichert, wenn sich Mitarbeiter bei der Arbeit verletzen.
Der private Unfallversicherungsschutz ist vor allem für die Personengruppen wichtig, bei welchen die Gefahr eines Unfalls im privaten Bereich sehr hoch ist. Hierzu zählen Extremsportler, aber auch Senioren.
Was muss man bei einer Kündigung beachten?
Wenn Sie Ihre Unfallversicherung kündigen wollen, können Sie sich dabei auf zwei verschiedene Rechte berufen. Nehmen Sie Ihr ordentliches Kündigungsrecht wahr, halten Sie sich an die in der Police festgelegte Kündigungsfrist.
Nutzen Sie Ihr außerordentliches Kündigungsrecht, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie ihren Versicherungsvertrag ungeachtet der Kündigungsfrist beenden können.
Außerordentliche Kündigung der Unfallversicherung
Sie haben das Recht, die Unfallversicherung außerordentlich zu kündigen, wenn der Versicherer die Prämie erhöht, ohne dabei die Leistungen zu verbessern. Gleiches gilt auch dann, wenn Sie einen Schadensfall eingereicht haben und die Versicherung den Schaden reguliert hat. In diesen Fällen müssen Sie sich nicht an eine bestimmte Kündigungsfrist halten.
Auch Versicherer hat Recht auf außerordentliche Kündigung
Beachten Sie dabei, dass auch das Versicherungsunternehmen das Recht auf eine außerordentliche Kündigung hat. Dieses Recht kann die Versicherung dann geltend machen, wenn Sie der Zahlung der Versicherungsprämien nicht nachkommen oder bei Gesundheitsfragen falsche Angaben gemacht haben.
Voraussetzung für die Kündigung nach ausstehenden Beiträgen ist eine Mahnung. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Versicherer haben Sie in der Regel keine Chance, Einspruch zu erheben. Allerdings gibt es die Möglichkeit, die Versicherung um eine sogenannte „Kündigungsumkehr“ zu bitten. In diesem Fall würde die Versicherung es Ihnen gestatten, die Kündigung auszusprechen. Danach hätten Sie bessere Chancen, eine neue Versicherung zu finden. Denn viele Versicherer sind zögerlich, wenn einem Antragsteller zuvor von einer anderen Versicherung gekündigt wurde.
Ordentliche Kündigung der Unfallversicherung
Wenn Sie Ihre Unfallversicherung ordentlich kündigen wollen, müssen Sie sich an die dreimonatige Kündigungsfrist halten. Die meisten Versicherungsverträge haben eine Laufzeit von einem Jahr. Somit müssen Sie die Versicherung ordentlich spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages kündigen. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen.
Eine Kündigung ist unbedingt notwendig, da sich der Vertrag sonst in der Regel um ein weiteres Jahr verlängert.
Laufzeit bei Versicherungsverträge
Bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren können Sie schon nach drei Jahren kündigen und müssen nicht bis drei Monate vor Ablauf des vierten oder fünften Versicherungsjahrs warten. Der Gesetzgeber hat Versicherungsnehmern dieses Recht eingeräumt.
Wann ist die Kündigung der Unfallversicherung sinnvoll?
Wie bei jeder Versicherung können Sie nach einem Vergleich feststellen, dass es andere Anbieter mit besseren Leistungen oder günstigeren Policen gibt. In diesen Fällen kann sich eine Kündigung lohnen.
Erlöschen der Unfallversicherung im Todesfall
Wenn der Versicherungsnehmer verstirbt, erlischt seine Unfallversicherung automatisch. Wurde die Unfallversicherung für mehrere Personen abgeschlossen, haben die Hinterbliebenen die Möglichkeit, den Vertrag komplett zu übernehmen. In vielen Fällen lohnt es sich zum Beispiel für Ehepartner, in einen günstigeren Single-Tarif zu wechseln. Möglich ist aber auch eine ordentliche Kündigung der Unfallversicherung nach dem Tod eines Versicherungsnehmers.
So kündigen Sie richtig
Wenn Sie die private Unfallversicherung kündigen wollen, reicht ein formloses Schreiben an die Versicherung mit der Bitte um Kündigung der Police. Wichtig ist, dass die Kündigung in schriftlicher Form per Post oder Mail erfolgt. Empfehlenswert ist es, die Kündigung schriftlich per Einschreiben an die Versicherung zu schicken. Dadurch haben Sie einen Nachweis, dass der Versicherer Ihr Kündigungsschreiben erhalten hat.
- Name, Vorname
- Anschrift
- Nummer der Versicherungspolice
- genauer Kündigungstermin
- Kündigungsgrund (nur erforderlich bei einer außerordentlichen Kündigung)
Unabhängig von der Kündigung der privaten Unfallversicherung sind Sie weiterhin im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
Erneute Versicherung möglich
Nachdem Sie Ihre alte private Unfallversicherung gekündigt haben, können Sie zu einer neuen privaten Unfallversicherung wechseln. Empfehlenswert ist es, die Kündigung erst abzuschicken, wenn Sie bereits eine neue Unfallversicherung abgeschlossen haben.
Unfallversicherung verkaufen oder freistellen
Eine private Unfallversicherung muss nicht zwangsläufig gekündigt werden. Oftmals besteht auch die Möglichkeit, sie freizustellen.
Freistellung
Wird die private Unfallversicherung freigestellt, müssen die Versicherungsnehmer für einen fest vereinbarten Zeitraum keine Beiträge zahlen. Allerding gibt es für die beitragsfreie Zeit auch keinen Versicherungsschutz. Dafür haben die Versicherten die Möglichkeit, nach der Freistellung ihren Versicherungsvertrag wieder nahtlos fortzuführen.
Eine Freistellung kann dann sinnvoll sein, wenn Sie unerwartet arbeitslos geworden sind und die Beiträge für die Unfallversicherung eine zu hohe finanzielle Belastung darstellen.
Vertragsabschluss auf Freistellung prüfen
Prüfen Sie am besten vor Vertragsabschluss, ob eine Freistellung möglich ist und welche Konditionen dabei gelten.
Unfallversicherung verkaufen
Eine Unfallversicherung zu verkaufen ist eine weitere Variante zum Ruhen des Vertrags oder zur Kündigung. Jedoch haben nur Versicherte die Möglichkeit zum Verkauf, die eine sogenannte „Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr“ abgeschlossen haben. Eine herkömmliche private Unfallversicherung kann nicht verkauft werden.
Dabei handelt es sich um die Kombination einer privaten Unfallversicherung mit einer Kapitallebensversicherung. Versicherungsnehmer zahlen monatlich einen höheren Beitrag, der zu einem Teil für die Lebensversicherung und zum anderen Teil für die Unfallversicherungsprämie genutzt wird. Nach Ende der Laufzeit der Kombiversicherung erhält der Versicherungsnehmer das angesparte Kapital.
Nachteile der Unfallversicherung mit Beitragsrückerstattung bestehen darin, dass für die Kapitalerträge der Versicherung Steuern gezahlt werden müssen. Außerdem müssen Versicherungsnehmer bei einem Verkauf der Versicherung mit hohen Abzügen rechnen.
Der Vorteil beim Verkauf der Unfallversicherung liegt darin begründet, dass bei einem großen finanziellen Engpass Kapital frei wird.
Die passende private Unfallversicherung finden
Eine private Unfallversicherung können Sie jederzeit ergänzend zu Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung abschließen. Ob sich ein Wechsel oder eine Kündigung lohnt, müssen Sie jeweils aufgrund Ihrer individuellen Gegebenheiten entscheiden.
Wenn Sie sich für einen Wechsel der Unfallversicherung oder einen Neuabschluss interessieren, sollten Sie auf jeden Fall die Angebote der unterschiedlichen Versicherungsunternehmen vergleichen.
Nutzen Sie hierfür am besten den unseren Versicherungsvergleich. Dort können Sie die Konditionen der einzelnen Versicherer direkt miteinander vergleichen.