Sportversicherung: Welcher Schutz ist sinnvoll?

Ob beim Radfahren, beim Klettern oder bei der Leichtathletik – wer Sport macht, bleibt zwar fit, erhöht aber auch das eigene Unfallrisiko. Hier kann eine Sportversicherung helfen: Sie übernimmt die Kosten, die bei Schäden durch einen Sportunfall entstehen. Allerdings gibt es keine allgemeine Sportversicherung; so ist beispielsweise der Abschluss einer Sporthaftpflichtversicherung, aber auch einer Unfallversicherung möglich.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Etwa 1,5 Millionen Menschen pro Jahr verunglücken bei einem Sportunfall – zusätzlich entstehen dabei meist teure Sachschäden. Insbesondere Personen, die sich in einer vergleichsweise gefährlichen Sportart betätigen, sollten deshalb eine Sportversicherung abschließen. Hierzu gehören unter anderem die folgenden Sportarten:

    • Wintersportarten wie Eishockey, Snowboarden oder Skisport
    • Ballsportarten wie Fußball, Basketball oder Football
    • Reitsport
    • Radsport
    • Motorsport
    • Turnen

    Vor allem Freizeitsportler, die regelmäßig in einem Verein trainieren und solche Personen, die unfallgefährdete Sportarten betreiben, sollten eine Sportversicherung abschließen. Auch Wassersportler, wie zum Beispiel Motorbootfahrer, sollten eine Wassersportversicherung für ihr Wassersportgerät abschließen. Diese bietet einen Versicherungsschutz für wassersportbedingte Schäden, die durch ein Boot, eine Yacht oder sonstige Wassersportfahrzeuge entstehen können.

    Hier ist allerdings vorab zu klären, welche Versicherungsarten sinnvoll sind und bei welchen Sportarten sich die Sportversicherung überhaupt lohnt.

    Zu bedenken ist in jedem Fall, dass die Folgekosten von Unfällen für den Sportler vergleichsweise teuer werden können – ganz gleich, ob er sich selbst oder andere verletzt hat. Denn die Krankenkasse zahlt nur bei Unfällen in der Freizeit, kommt aber nicht für jegliche Folgekosten auf.

    Versicherungsumfang

    Da es verschiedene Arten von Sportversicherungen gibt, lässt sich keine allgemeingültige Aussage über den Versicherungsumfang machen – zusätzlich werden bei den einzelnen Anbietern von Sportversicherungen verschiedene Aspekte im Leben versichert.

    Die Sporthaftpflichtversicherung

    So kann eine herkömmliche private Haftpflichtversicherung, die im Freizeitsport nicht unbedingt ausreicht, durch eine Sporthaftpflichtversicherung ergänzt werden. Diese Versicherung ist eine besondere Art der Haftpflichtversicherung. Sie richtet sich insbesondere an Sporttreibende um Schadensersatzforderungen von Dritten zu decken, die bei der Sportausübung des Versicherten verursacht wurden

    Die Versicherung lohnt sich insbesondere dann, wenn die von Ihnen ausgeübte Sportart in Ihrer Privathaftpflicht ausgeschlossen wird. So werden hier beispielsweise meist diese Sportarten abgesichert:

    • Fußball
    • Tennis
    • Mountainbiken
    • Skifahren
    • Surfen

    Versichertes Einzeltraining

    Bei einem versicherten Einzeltraining handelt es sich um eine Trainingseinheit eines einzelnen Mitgliedes im Rahmen der entsprechenden Sportart. Meist wird das Einzeltraining durchgeführt, um sich auf bevorstehende Wettkämpfe vorzubereiten. Damit dieses Training jedoch durch die Sportversicherung abgesichert ist, muss sie vom Trainer oder vom Vereinsvorstand angeordnet sein.

    Was ist nicht versichert?

    Nicht versichert ist über die Sportversicherung beispielsweise der Diebstahl von Sachen. Dabei ist es unerheblich, ob die Sachen aus der Turnhalle oder aus den Umkleidekabinen gestohlen wurden. Für diesen Fall stehen auch keine anderen Versicherungen zur Verfügung. Betroffene können lediglich versuchen, den Schaden über die Hausratversicherung des Vereins oder über die Versicherung der Sportstätte zu regulieren.

    Eltern als Helfer im Versicherungsschutz

    Fahren Eltern ihre Kinder zu Sportveranstaltungen, sind diese dann als Helfer versichert, wenn sie für einen vom Verein organisierten Fahrdienst eingeteilt wurden. Bei privaten Fahrten zur Veranstaltung sind die Eltern nicht über die Sportpolice abgesichert.

    Sportversicherungen im Überblick

    Es gibt zahlreiche Versicherungen, über die sich Sportler absichern können, um ihrem Hobby ganz entspannt nachzugehen. Doch nicht jede Police ist für jeden Freizeitsportler auch wirklich relevant. In der folgenden Tabelle haben wir die Versicherungen aufgelistet, die für Sportler im Besonderen, aber prinzipiell für jeden essenziell sind.

    Versicherung Versicherungsumfang
    Privathaftpflichtversicherung (PHV) Zahlt, wenn Dritte berechtigte Schadensersatzanforderungen stellen
    Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Zahlt, wenn Versicherter durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbst für Einkommen aufkommen kann
    Auslandsreisekrankenversicherung Zahlt die medizinische Versorgung im Ausland

    Da bei der Berufsunfähigkeit durchaus Sportarten ausgeschlossen werden können, stehen den Betroffenen folgende Policen als Alternative zur Verfügung:

    • Erwerbunfähigkeitsversicherung (EU): Zahlt bei Erwerbsunfähigkeit; lohnt sich für Menschen, die keine BU abschließen können
    • Unfallversicherung: Zahlt bei Invalidität eine Rente; lohnt sich für Sportler mit erhöhtem Unfallrisiko, die weder BU noch EU abschließen können

    Welche Versicherung ist außerdem sinnvoll?

    In den meisten Fällen lohnt es sich außerdem, eine Sportversicherung über den Verein abzuschließen. Diese vereint oftmals verschiedene Policen miteinander und bietet den Sportlern einen Rundumschutz. So beispielsweise beinhaltet sie:

    Sie müssen allerdings nicht an den Verein gebunden sein: Sie können auch eine private Sporthaftpflichtversicherung abschließen. Diese zahlt üblicherweise bei Schadensersatzforderungen, die im Kontext Ihrer Sportart entstanden sind – sofern diese nicht von Ihrer Privathaftpflichtversicherung abgedeckt werden.

    Verzichtbare Inhalte

    Verzichten können Sie auf eine stationäre Zusatzversicherung, sofern Sie eine Chefarztbehandlung nicht unbedingt in Anspruch nehmen möchten.

    Sportversicherung über Verbände und Vereine

    Gehören Sie als Sportler einem Verein an, können Sie im Regelfall auch über diesen eine Sportversicherung abschließen. Mit dieser Versicherung wird der Sportverein oder Sportverband mitsamt seinen Mitarbeitern und Mitgliedern abgesichert. Im Konkreten bedeutet dies Schutz für alle:

    • Aktiven Mitglieder
    • Passiven Mitglieder
    • Hauptamtlichen Mitarbeiter
    • Ehrenamtlichen Mitarbeiter
    • Trainer
    • Übungsleiter
    • Beauftragte Helfer
    • Kampfrichter
    • Schiedsrichter

    Bei den Helfern muss darauf geachtet werden, dass diese offiziell für versicherte Veranstaltungen beauftragt werden.

    Schutz durch die Vereinsversicherung

    Der Versicherungsschutz der Vereinsversicherung besteht in der Regel aus mehreren Sparten. So gehört neben einer Haftpflichtversicherung auch eine Sportunfallversicherung über den Verein zur Police. Außerdem bestehen häufig ein Rechtsschutz, eine Krankenversicherung sowie ein Vertrauensschadenversicherung.

    Die Vereinshaftpflichtversicherung gilt als wichtigste Versicherung für einen Verein. Denn in einem Verein tätige Person ist dazu verpflichtet einen Schaden zu ersetzen, der während dem Ausüben der Vereinstätigkeit einer anderen Person oder einer Sache zugefügt wurde. 

    Abgesichert sind dabei üblicherweise alle Aktivitäten, die in der Satzung des Vereins angesprochen werden. Dazu gehören neben dem Training auch Turniere, die vom Verein veranstaltet werden.

    Ausnahme Festveranstaltung

    Handelt es sich um Festveranstaltungen, die nicht nur für Vereinsmitglieder und deren Angehörige, sondern für jeden zugänglich sind, kann der Versicherungsschutz hier durchaus ausgeschlossen sein. Für solche Veranstaltungen sollten Sie sich in jedem Fall mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung setzen.

    Übrigens: In den meisten Fällen ist der Versicherungsschutz der Sportversicherung nicht auf einen bestimmten Ort begrenzt. Aus diesem Grund können üblicherweise auch internationale sowie nationale Veranstaltungen im Rahmen der Sportart versichert werden – dies ist oftmals jedoch nur dann der Fall, wenn die Veranstaltung über einen der Landessportbünde oder der Landessportverbände abgesichert ist. Der Hin- und Rückweg zum beziehungsweise vom Veranstaltungsort ist dabei ebenfalls abgesichert.

    Aber: Deutsche und Internationale Meisterschaften, die normalerweise vom Deutschen oder vom Internationalen Sportfachverband veranstaltet werden, sind über die eigene Vereinsversicherung nicht abgedeckt. Hier greift stattdessen der Versicherungsschutz des entsprechenden Veranstalters.

    Sollte ich mich dennoch privat versichern lassen?

    Meist gilt die Sportversicherung über den Verein als zusätzliche Absicherung für den Sportler. Eine private Vorsorge kann dadurch allerdings nicht ersetzt werden. Eine private Haftpflichtversicherung sollte also in jedem Fall abgeschlossen werden, damit auch Schadenersatzforderungen außerhalb des sportlichen Kontexts abgesichert werden können. Denn die Sportversicherung gilt nur, solange sich der Schaden im Rahmen der ausgeübten Sportart ergibt.

    Achtung bei Vertragsbedingungen

    Planen Sie, eine Sportversicherung abzuschließen, sollten Sie vorab unbedingt die Vertragsbedingungen überprüfen.

    Die Unfallversicherung

    Denn schon bei der Unfallversicherung für Sportler sieht das Versicherungsunternehmen einen Unfall eventuell mit ganz anderen Augen als der Versicherte. Diese sichert gegen die Folgen eines Unfalls ab. Zu den Folgen gehören sowohl akute medizinische Notfälle als auch längerfristige Schäden in Form von einer leichten oder schweren Invalidität bis hin zum Tod.

    Dort schließen beispielsweise zahlreiche Gesellschaften Verletzungen aus, die durch „Eigenbewegung“ entstanden sind – beispielsweise, wenn Sie beim Joggen von selbst umknicken. Viele Versicherungsgesellschaften sehen einen Unfall nur dann als solchen, wenn es eine Einwirkung von außen gab.

    Die Private Haftpflichtversicherung

    Vor Abschluss der Privathaftpflicht ist hingegen zu klären, welche Sportarten in der Police überhaupt berücksichtigt werden und welche von vornherein ausgeschlossen sind. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Risikosportarten, bei denen das Risiko eines Unfalls und dementsprechend hoher Folgekosten vergleichsweise hoch ist. Zu diesen Risikosportarten gehören unter anderem:

    • Fallschirmspringen
    • Wassersport
    • Bootsport
    • Reiten
    • Mountainbiken

    Ob und welche Sportarten letztendlich ausgeschlossen sind, lässt sich üblicherweise in den Vertragsbedingungen der gewählten Privathaftpflicht nachlesen. Sind Sie unsicher, sollten Sie sich in jedem Fall mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Kontakt setzen.

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung

    Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung schließt, ähnlich wie die Privathaftpflicht, verschiedene Sportarten aus. Dabei handelt es sich im Regelfall um extrem gefährliche Sportarten wie Kickboxen und Boxen, spezielle Reitsportarten ebenso wie extreme Motorsportarten. Auch Sportarten mit äußerst hoher Unfallgefahr werden im Regelfall ausgeschlossen.

    Um den Betroffenen überhaupt versichern zu können, wird bei den meisten Versicherungsgesellschaften eine Prüfung durchgeführt. Nur so kann das individuelle Risiko für jeden Einzelnen ermittelt werden. Bei der Prüfung werden üblicherweise folgende Aspekte berücksichtigt:

    1. Treibt der Betroffene überhaupt Sport?
    2. Um welche Sportart handelt es sich?
    3. Wie groß ist das Unfallrisiko dieser Sportart?
    4. Wie oft wird die Sportart durchgeführt?

    Bei herkömmlichen Sportarten wie Fußball, Joggen oder Handball werden die Betroffenen meist problemlos versichert. Sollte es sich um gefährliche Sportarten handeln – beispielsweise Klettern oder Tauchen – ist meist mit einem Beitragszuschlag zu rechnen.

    Wahrheitsgemäße Angaben machen

    Wer bei der Prüfung keine wahrheitsgemäßen Angaben macht, setzt seinen Versicherungsschutz aufs Spiel. Denn die Versicherten haben bei Abschluss eine Anzeigepflicht zu erfüllen – werden Hobbys verschwiegen, wird diese Pflicht verletzt. In diesem Fall kann der Versicherungsschutz entfallen und die Rente sogar verweigert werden.

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