Gesetzlich krankenversicherte Kinder und Erwachsene haben grundsätzlich einen Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen. Handelt es sich um Basisuntersuchungen, werden die Kosten für die Vorsorgeuntersuchung von der Krankenkasse übernommen. Bei Zusatzuntersuchungen, die in der GKV als IGeL-Leistungen gelten, müssen Patienten zuzahlen. Zuschüsse müssen beantragt werden.
Vorsorgeuntersuchung in der GKV für Frauen
Frauen steht eine Reihe an Vorsorgeuntersuchungen zur Verfügung, die freiwillig wahrgenommen werden können. Folgende Vorsorgeuntersuchungen für Frauen übernimmt die Gesetzliche Krankenkasse:
Art der Vorsorgeuntersuchung | Ab dem Alter von | Wird von der GKV übernommen |
---|---|---|
Jährliche Genitaluntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs | Ab 20 Jahren | Ja |
Jährlicher Test auf Chlamydien | Ab 25 Jahren | Ja |
Jährliche Haut- und Brustuntersuchung, Einweisung in die Selbstuntersuchung der Brust | Ab 30 Jahren | Ja |
Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre | Ab 35 Jahren | Ja, wenn Zweijahres-Abstand eingehalten wird |
Gesundheits-Check-Up alle zwei Jahre | Ab 35 Jahren | Ja, wenn Zweijahres-Abstand eingehalten wird |
Jährliche Untersuchung von Dickdarm und Rektum | Ab 50 Jahren | Ja |
Test auf verborgenes Blut im Stuhl | Ab 50 bis 54 Jahren | Ja |
Zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren; Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre | Zwischen 50 und 69 Jahren | Ja |
Mammographie alle zwei Jahre | Ab 55 Jahren | Ja |
Schwangerschaftsvorsorge während der Schwangerschaft und nach der Entbindung:
|
Nicht vom Alter abhängig | Ja |
Zahnvorsorge einmal je Kalenderhalbjahr | Ab 18 Jahren | Ja |
Schutzimpfungen, Auffrischimpfungen, Indikationsimpfungen | Influenza oder Pneumokokken-Impfung ab 60 Jahren | Generell ja, manche Impfungen abhängig vom Alter |
Untersuchungen, die über den Leistungskatalog der GKV hinausgehen, müssen von Patientinnen selbst getragen werden oder sie müssen eine Zuzahlung leisten. Dies gilt zum Beispiel auch dann, wenn der Jahresabstand zwischen einzelnen Untersuchungen nicht eingehalten wird. Mögliche Zusatzleistungen gehören in der GKV zu den sogenannten IGeL, den individuellen Gesundheitsleistungen. Ärzte müssen ihre Patienten immer vorher aufklären, mit welchen Kosten diese Vorsorgeuntersuchungen verbunden sind. So gehört bei Frauen zum Beispiel der Test auf HP-Viren zu den Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
Bei einer regelmäßigen Teilnahme, zum Beispiel bei der Zahnvorsorge, können Patienten in der GKV ein Bonusprogramm nutzen. So erhalten sie bei Zahnbehandlungen höhere Zuschüsse für Implantate oder Kronen, wenn sie regelmäßige Zahnarztbesuche mit einem Bonusheft nachweisen können.
Alle Vorsorgeuntersuchungen sind freiwillig und nicht verpflichtend.
Wer führt die Untersuchungen durch?
Die meisten Vorsorgeuntersuchungen für Frauen können beim Frauenarzt erfolgen. Der Gesundheitscheck ab 35 ist auch bei einem Hausarzt möglich. Wenn für eine Vorsorgeuntersuchung ein Besuch beim Facharzt nötig ist, übernimmt die GKV auch dann die Kosten. Das gilt zum Beispiel für die Darmspiegelung ab 55 Jahren.
Gut zu wissen
Viele Private Krankenversicherungen verzichten bei Vorsorgeuntersuchungen auf einen Selbstbehalt. In der GKV können Versicherte durch Vorsorgeuntersuchungen von einem Gesundheitsbonus profitieren. Dieser kann zum Beispiel in Form einer Geldprämie gezahlt werden. Diese Prämie kann dann für Gesundheitskurse oder andere Leistungen genutzt werden.
Vorsorgeuntersuchungen für Männer
Auch für Männer gibt es spezielle Untersuchungen, die der Prävention oder Früherkennung häufiger Krankheiten dienen.
Art der Vorsorgeuntersuchung | Ab dem Alter von | Wird von der GKV übernommen |
---|---|---|
Untersuchung der gesamten Haut; Hautkrebs-Screening alle zwei Jahre | Ab 35 Jahren | Ja, wenn Zweijahres-Abstand eingehalten wird |
Gesundheits-Check-Up alle zwei Jahre zur Früherkennung von Diabetes, Nieren-, Herz- oder Kreislauferkrankungen | Ab 35 Jahren | Ja, wenn Zweijahres-Abstand eingehalten wird |
Jährliche Untersuchung der Prostata, der Lymphknoten und der Genitalien zur Krebsfrüherkennung | Ab 45 Jahren | Ja |
Jährliche Untersuchung von Dickdarm und Rektum | Ab 50 Jahren | Ja |
Test auf verborgenes Blut im Stuhl | Ab 50 bis 54 Jahren | Ja |
Zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren; Test auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre | Ab 55 Jahren | Ja |
Zahnvorsorge einmal je Kalenderhalbjahr | Ab 18 Jahren | Ja |
Schutzimpfungen, Auffrischimpfungen, Indikationsimpfungen |
Influenza oder Pneumokokken-Impfung ab 60 Jahren |
Generell ja, manche Impfungen abhängig vom Alter |
Ebenso wie Frauen können Männer mit dem Führen eines Bonushefts höhere Zuschüsse beim Zahnersatz erhalten. Viele GKV bieten auch für Männer spezielle Bonusprogramme an, die den regelmäßigen Besuch von Vorsorgeuntersuchungen mit Prämien belohnen.
Welche Prämien Sie erhalten können, erfahren Sie bei Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse.
Wer führt die Untersuchungen durch?
Sofern die Untersuchung nicht beim Hausarzt durchgeführt werden kann, besuchen Männer die entsprechenden Fachärzte für die Vorsorge. Das sind je nach Untersuchungsart Urologen, Hautärzte oder Gastrologen.
Gut zu wissen
Durch die Teilnahme an Gesundheitsprogrammen aus dem Angebot der GKV können Versicherte Prämien erhalten und so am Beitrag sparen.
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Die Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern dienen überwiegend dazu, dass Defekte und Erkrankungen von Neugeborenen, Kleinkindern sowie Kindern möglichst schnell erkannt werden, um eine frühe Therapie beginnen zu können. Zudem sollen die Untersuchungen dazu beitragen Fehlverhalten von Erziehungsberechtigten zu erkennen und vorzubeugen. Hinzu zählen hier Fälle von Vernachlässigung, Verwahrlosung oder auch Kindesmisshandlung. In manchen deutschen Ländern ist deshalb ein verbindliches Meldewesen zur Vorstellung zu den Untersuchungen festgelegt worden.
Art der Untersuchung | Ab dem Alter von | Wird von der GKV übernommen |
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U-Untersuchungen von U1 bis U9 und U7a: Untersucht werden Sinnesorgane, Atmungs- und Verdauungsorgane. Außerdem kontrollieren Kinderärzte die Entwicklung von Muskeln und Skelett. Im Rahmen der U-Untersuchungen werden Schutzimpfungen durchgeführt. Nach der Geburt bekommen Eltern das gelbe Untersuchungsheft ausgehändigt. | Ab der Geburt bis zum sechsten Lebensjahr | Ja |
Jugendgesundheitsuntersuchung/J1: Dabei soll der körperliche und seelische Zustand der Jugendlichen begutachtet werden. | Zwischen 12 und 15 Jahren | Ja |
Schutzimpfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV-Impfung) | Mädchen zwischen neun und 14 Jahren | Ja, nach ärztlicher Beratung |
Zahnvorsorge einmal im Kalenderhalbjahr: Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten | Zwischen 6 und 18 Jahren; bis zum sechsten Lebensjahr drei Untersuchungen | Ja |
Die Untersuchungen werden überwiegend beim Kinderarzt oder beim zuständigen Facharzt durchgeführt. Wie bei Erwachsenen gibt es auch für Kinder das Bonusheft für Zahnbehandlungen. Demnach können Kinder am sogenannten IP-Programm teilnehmen. IP steht für Individualprophylaxe und erfordert zwei Mal im Jahr einen Zahnarztbesuch.
Was tun, wenn ich eine Untersuchung möchte?
Die ab einem bestimmten Alter vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen müssen nicht bei der Krankenkasse beantragt werden. Sie können die Untersuchungen einfach bei Ihrem behandelnden Arzt verlangen.
Eine Ausnahme sind ambulante Vorsorgeuntersuchungen in anerkannten Kurorten. Diese Untersuchungen können zum Beispiel dann notwendig werden, wenn die ärztliche Versorgung am Wohnort nicht ausreicht.
Unterschiede bei PKV und GKV
Grundsätzlich können Privatversicherte die gleichen Früherkennungs- und Präventionsmaßnahmen in Anspruch nehmen, die auch gesetzlich Versicherten zustehen. Grundlage dafür sind die Richtlinien die der Gemeinsame Bundesausschuss aufgestellt hat.
Eine Früherkennungsuntersuchung durchzuführen, gilt als sinnvoll, sollte die Wahrscheinlichkeit für eine Erkrankung ab einem gewissen Alter gegeben sein und zudem eine zuverlässige Untersuchungsmethode und wirksame Behandlungen angeboten werden.
Die meisten Privaten Krankenversicherungen gehen bei der Kostenerstattung je nach Tarif noch über die Vorgaben hinaus. Eine pauschale Aussage dazu, welche Vorsorgeleistungen zusätzlich von der PKV übernommen werden, lässt sich nicht treffen. Wenn Sie selbst privat krankenversichert sind, sollten Sie am besten die Leistungen Ihres Tarifs überprüfen oder bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.