Das erste Auto nimmt im Leben vieler Menschen eine wichtige Rolle ein. Meist werden damit Mobilität, Unabhängigkeit und das Erwachsenwerden generell verbunden. Die erste Kfz-Versicherung bleibt allerdings oftmals nicht nur in guter Erinnerung, denn Fahranfänger zahlen meist hohe Beiträge.
Das liegt daran, dass Führerscheinneulinge unerfahren sind und statistisch gesehen häufiger Unfälle selbst verschulden. Entsprechend werden sie in der Regel in besonders niedrige Schadenfreiheitsklassen wie SF0 oder SF½ eingestuft, in denen teilweise ein Versicherungsbeitrag von bis zu 240 Prozent gilt. In diesen Preisregionen werden leicht bis zu 1.000 Euro an Jahresbeiträgen fällig. Der Weg in günstigere Schadenfreiheitsklassen dauert meist bis zu drei Jahre, wenn zwischenzeitlich keine selbst verschuldeten Unfälle reguliert werden mussten.
Doch Höchstprämien können in vielen Fällen vermieden und der langjährige Weg in einen attraktiven Schadenfreiheitsrabatt abgekürzt werden. Die folgenden elf Tipps können Fahranfängern dabei helfen, möglichst günstig zu starten.
Zweitwagenregelung
Die Zweitwagenregelung stellt eine vom Versicherer gewährte Sondereinstufung im Zuge eines Neuabschluss einer Versicherung eines zusätzlichen Fahrzeuges durch denselben Versicherungsnehmer dar.
Ein relativ einfacher Weg für Fahranfänger zu einem günstiger versicherten Fahrzeug führt über eine Zweitwagenreglung. Dabei wird das Fahrzeug eines Fahranfängers durch einen Dritten – zum Beispiel Eltern, Großeltern oder Partner – als Zweitwagen mitversichert. Auf diese Weise kann die teure Fahranfänger-Versicherung umgangen werden, weil der Zweitwagen über einen erfahreneren Autofahrer und damit in einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse versichert werden kann.
Einige Versicherungen bieten sogar an, den Zweitwagen in der gleichen Schadenfreiheitsklasse zu versichern wie den Erstwagen. So können die Versicherungsbeiträge besonders niedrig gehalten werden. Im Vergleich zu den Versicherungsbeiträgen in SF-Klasse 0 oder ½ kann so häufig mehr als die Hälfte der Versicherungskosten eingespart werden.
SF-Klasse berücksichtigt beide Schadensklassen
Wird ein Zweitwagen in der gleichen Schadenfreiheitsklasse versichert wie der Erstwagen, wirken sich häufig auch die Unfallstatistiken beider Fahrzeuge auf die gemeinsame SF-Klasse aus. Das würde bedeuten, dass ein selbst verschuldeter Unfall mit dem Zweitwagen zu einer Hochstufung der Schadensklassen für Zweit- und Erstwagen führt und andersherum.
Es kann daher sinnvoll sein, eine etwas teurere SF-Klasse für den Zweitwagen zu akzeptieren, aber dafür eine vom Erstfahrzeug unabhängige Einstufung zu erhalten oder einen anderen Versicherer für den Zweitwagen zu suchen, welcher die Fahrzeuge vertraglich trennt.
Zusätzlich gilt es, bei einer Zweitwagenversicherung darauf zu achten, dass der Fahranfänger das Fahrzeug auch fahren darf. Zahlreiche Tarife für Zweitwagen setzen voraus, dass nur Personen ab 24 Jahren das Auto bewegen dürfen. Sollen jüngere Fahranfänger das Fahrzeug nutzen, muss eine andere Versicherung gewählt werden.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass auch die Kfz-Versicherung für das Erstfahrzeug gewechselt werden muss. Ein Zweitwagen kann auch bei einem anderen Versicherer unter Vertrag genommen werden.
Fahranfänger, die ihr Fahrzeug als Zweitwagen über einen anderen Versicherungsnehmer versichern, bauen keine eigene Schadenfreiheitsklasse auf. Wer sich später selbst versichern möchte, kann nicht immer auch die SF-Klasse des Zweitwagens mitnehmen. Ist dies nicht möglich, würde die eigene Versicherungslaufbahn im Bereich von SF½ beginnen.
Die teuerste SF0 für Fahranfänger kann jedoch in jedem Fall umgangen werden, wenn der Zweitwagen mehrere Jahre gefahren worden ist und der Erhalt des Führerscheins anschließend mehr als drei Jahre zurückliegt. Allerdings gibt es verschiedene Möglichkeiten, Schadenfreiheitsrabatte übertragen zu bekommen, um doch höher eingestuft einsteigen zu können.
Vorteile | Nachteile |
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Die teuerste SF-Klasse 0 kann in der Regel komplett umgangen werden | SF-Klasse des Zweitwagens kann später nicht immer übertragen werden |
Niedrigere Versicherungsbeiträge | Koppelt der Versicherer Erst- und Zweitwagen, werden nach einem Unfall beide Fahrzeuge teurer eingestuft. |
SF-Klasse des Zweitwagens kann in manchen Fällen später auf die erste eigene Versicherung übertragen werden | Zweitwagen häufig erst ab 24 Jahren nutzbar |
Nur möglich, wenn ein anderer Versicherungsnehmer das Fahrzeug anstelle des Fahranfängers versichert |
Auto mit niedriger Typklasse
Neben Rabatt und Aufschlägen in den Schadenfreiheitsklassen wirkt sich auch das zu versichernde Fahrzeug direkt auf die Höhe der Versicherungsbeiträge aus. Fahrzeuge werden dafür in sogenannte Typklassen eingeteilt. Je niedriger die Typklasse eines Fahrzeugmodells ist, umso geringer fällt der Versicherungsbeitrag aus.
Wer als Fahranfänger das erste Auto möglichst günstig versichern möchte und nicht auf ein spezielles Traumauto festgelegt ist, kann gezielt ein Fahrzeug mit einer niedrigen Typklasse auswählen, um zu sparen.
Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass Kleinwagen mit schwächeren Motoren günstiger versicherbar sind als große, stark motorisierte Limousinen.
Allerdings spielt auch das Image eines Wagens eine Rolle. Sportliche Kleinwagen erreichen trotz ihrer kleinen Größe und eines vergleichsweise schwachen Motors häufig hohe Typklassen. Dies liegt daran, dass die Fahrzeuge ein sportliches Image vermitteln: Dadurch sind sie bei jungen Menschen besonders beliebt und gleichzeitig häufiger in Unfälle verwickelt als klassische Kleinwagen.
Fahranfänger sollten folglich auf unscheinbarere, kleine Fahrzeuge setzen, wenn die Kfz-Versicherung möglichst günstig sein soll. Die Preisunterschiede bei den Versicherungsbeiträgen zwischen einem Fahrzeug mit niedriger Typklasse und einem höher eingestuften Auto betragen teilweise bis zu 500 Prozent.
Vorteile | Nachteile |
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Günstigerer Versicherungsbeitrag | Unter Umständen nicht der "Traumwagen" |
In der Regel geringere Reparaturkosten |
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Höhere Sicherheit durch weniger PS | |
In der Regel niedrigerer Anschaffungspreis | |
Seltener von Diebstahl betroffen |
Versicherungsumfang begrenzen
Häufig ist das erste Auto von Fahranfängern kein besonders hochpreisiges Gefährt. Wer sich den Tipp, eine niedrige Typklasse zu wählen, zu Herzen genommen hat und vielleicht zusätzlich zu einem Gebrauchtfahrzeug gegriffen hat, kann in der Regel auf einen Vollkasko- oder Teilkaskoschutz verzichten.
Beschränkt sich die Kfz-Versicherung auf die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, kommt der Versicherer zwar nur für die an anderen Fahrzeugen, Objekten und Personen verursachten Schäden auf, dafür ist der Versicherungsbeitrag im Vergleich zu Voll- und Teilkasko deutlich niedriger. Fahranfänger, die gleich mit einem höherpreisigen Fahrzeug unterwegs sind, sollten jedoch über den Abschluss eines erweiterten Versicherungsumfangs in Form von Voll- oder Teilkaskopolice nachdenken.
Vorteile | Nachteile |
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Es fällt nur der günstigere Haftpflicht-Beitrag an | Schäden am eigenen Fahrzeug müssen selbst getragen werden |
Versicherte können in der SF-Klasse aufsteigen |
Selbstbehalt und Werkstattbindung
Zusätzlich sparen lässt sich durch manche Vertragsdetails, welche zu Vergünstigungen führen können. Gute Beispiele hierfür sind Selbstbehalt und Werkstattbindung.
Bei der Vereinbarung eines Selbstbehalts, auch Selbstbeteiligung genannt, senken die Versicherer die Beiträge. Je nachdem wie hoch die Selbstbeteiligung eingerichtet wird, umso deutlicher sinkt der Beitrag. Allerdings muss der Versicherte dann bei jedem Schadenfall einen entsprechenden Teil der Kosten selbst tragen.
Eine zweite Möglichkeit liegt in der Vereinbarung einer Werkstattbindung. Dabei dürfen Kasko-Kunden zu regulierende Schäden nur in bestimmten von der Versicherung vorgeschriebenen Werkstätten reparieren lassen. Zwar kann der Weg zur Werkstatt dadurch teilweise ein wenig länger ausfallen, dem Kunden mit Werkstattbindung winken jedoch bis zu 20 Prozent Rabatt.
Vorauszahlen und sparen
Wer zusätzlich sparen möchte, kann als Zahlungsweise „jährlich als Vorkassenzahlung“ auswählen. Viele Versicherer belohnen die Vorauszahlung mit einem Preisnachlass von bis zu fünf Prozent.
Vorteile | Nachteile |
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Niedrigere Versicherungsbeiträge durch Werkstattbindung | Keine freie Werkstattwahl |
Niedrigere Versicherungsbeiträge durch Selbstbehalt | Versicherter muss bei jedem Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen |
Niedrigere Versicherungsbeiträge durch Vorkasse | Gesamte Jahresprämie auf einen Schlag im Voraus fällig |
Wenig und vorsichtig fahren
Fahranfänger werden nach zwei Kriterien eingestuft:
- Dauer des Führerscheinbesitzes: Dabei gilt, wer länger als drei Jahre im Besitz eines Führerscheins ist, kann bereits in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft werden und muss nicht die besonders teure SF0 durchlaufen.
- Zeit als Versicherungsnehmer ohne selbst verschuldete Unfälle: Denn auch wer bereits seit vielen Jahren einen Führerschein besitzt, aber nicht selbst versichert war, beginnt beim Abschluss einer eigenen Kfz-Versicherung in der SF½ und steigt erst nach einem Jahr ohne selbst verschuldeten Unfall in die günstigere SF1 auf.
Die Einstufung eines Fahranfängers nach den genannten Kriterien eröffnet Führerscheinneulingen die Möglichkeit, sich erst eigenständig zu versichern, nachdem sie drei Jahre einen Führerschein besitzen. So kann zwar die teuerste Schadenfreiheitsklasse umgangen werden, allerdings baut der Fahranfänger während dieser Zeit auch keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt auf. Wird das Fahrzeug des Fahranfängers als Zweitwagen einer anderen Person mitversichert, können die erfahrenen Rabatte nicht immer auf eine nachfolgende eigene Versicherung übertragen werden.
Wer nicht die Möglichkeit hat, das Fahrzeug über eine andere Person als Zweitwagen zu versichern und ein eigenes Fahrzeug fahren möchte, muss sich folglich selbst versichern. Nach drei Jahren, wenn der Versicherte nicht mehr als Führerscheinneuling gilt und unfallfrei geblieben ist winkt dann die SF3. Bei dieser Option gilt es jedoch, besonders vorsichtig zu fahren, denn ein einziger selbst verschuldeter Unfall kann zur Rückstufung in die teuerste Malusklasse führen. Von dort beginnt der Weg zum Schadenfreiheitsrabatt von Neuem.
Wer dies mit Sicherheit ausschließen möchte, müsste ein eigenes Fahrzeug versichern, ohne es zu nutzen. Dies ist jedoch vermutlich für die wenigsten eine realistische Option.
Rabatte nutzen
Manche Versicherungen honorieren auch besonderes Engagement junger Fahranfänger mit einem Rabatt.
- Fahrsicherheitstraining
Durch gezieltes Training kann das Fahrverhalten eines Fahranfängers positiv beeinflusst werden. Professionelle Fahrtechniken und Notmanöver dienen hier um auf das Unerwartete vorzubereiten. Es gibt Policen, welche ein absolviertes Fahrsicherheitstraining in Form eines Rabatts belohnen. Ob sich die Kosten für das Training aufgrund des reduzierten Versicherungsbeitrags auszahlen, muss individuell geprüft werden. - Begleitetes Fahren
Auch Führerscheinneulinge, die ihre Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erhalten haben und in der Folge regelmäßig mit Begleitung gefahren sind, können versuchen, mit diesem Argument einen Rabatt auszuhandeln.Als Begleitperson kann nur herangezogen werden, wer mindestens 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren über die Fahrerlaubnis der Klasse B verfügt und nicht mehr als einen Punkt in Flensburg hat. - Abo-Karten
Weiterhin berücksichtigen zahlreiche Versicherer eine vorhandene Abo-Karte des öffentlichen Nahverkehrs oder eine Bahn-Card: Bei vorhandenen Abonnements können so kleinere Preisnachlässe bei der Kfz-Versicherung winken.
Familienversicherung
Ähnlich wie im Zuge der Zweitwagenregelung kann das Fahrzeug eines Fahranfängers auch im Rahmen einer Familienversicherung bei den Eltern mitversichert werden. Wenn mehrere Fahrzeuge einer Familie bei einer Versicherung angemeldet werden, entfallen in der Regel die hohen Strafzuschläge in den untersten Schadenfreiheitsklassen.
Der Nachteil liegt wiederum darin, dass mitversicherte Fahranfänger keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt aufbauen. Allerdings ist es häufig möglich, ein zunächst familienversichertes Fahrzeug bei demselben Versicherer später auf eine neue Police des mittlerweile ehemaligen Fahranfängers zu übertragen.
Vorteile | Nachteile |
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Die teuersten SF-Klassen werden umgangen | SF-Klasse des familienversicherten Fahrzeugs kann später nicht immer auf eine neue Police übertragen werden |
Niedrigere Versicherungsbeiträge | Nur wenn Eltern sich zur Familienversicherung bereiterklären |
SF-Klasse des Fahrzeugs kann später häufig auf die erste eigene Versicherung bei demselben Versicherer übertragen werden |
Wenige Fahrer pro Auto
Wird das Fahrzeug eines Fahranfängers versichert, kann der Halter als alleiniger Fahrer oder zusammen mit einer sehr begrenzten Anzahl weiterer namentlich erfasster Fahrer eingetragen werden. Dies kann zu Beitragsvergünstigungen führen.
Der große Nachteil dabei ist jedoch, dass keine anderen Personen das Fahrzeug bewegen dürfen. Wird dem zuwidergehandelt, kann die Versicherung nachträglich die Beiträge zurückfordern, welche durch den eingeschränkten Fahrerkreis zuvor gespart wurden. Zusätzlich erheben die Versicherer oft noch eine Vertragsstrafe, welche einen ganzen Jahresbeitrag umfassen kann.
Prozente von Verwandten/Familienmitgliedern
Wer Verwandte hat, die einen Schadenfreiheitsrabatt angesammelt haben, kann diese Preisvorteile übertragen bekommen. Dabei tritt der ursprüngliche Inhaber des Rabatts diesen ab und profitiert nicht länger von den Vergünstigungen.
Diese Verfahrensweise kann sich zum Beispiel anbieten, wenn die Großeltern das Fahren einstellen möchten und ein anderes Familienmitglied Interesse an dem Rabatt hat.
Nicht immer alle Jahre übertragbar
Es können nur so viele Jahre übertragen werden, wie der Empfänger auch einen Führerschein besitzt. Ein Fahranfänger, der seit drei Jahren einen Führerschein besitzt, kann entsprechend maximal die SF3 übertragen bekommen. Die restlichen Ansprüche des Rabatt-Spenders verfallen. Weitere Informationen zum Thema Schadenfreiheitsrabatt und der Übertragung solcher Ansprüche finden Sie hier.
Halbjahresregelung nutzen
Eine kleine, aber teilweise sehr relevante Feinheit bringt das System der Schadenfreiheitsklassen für Fahranfänger und Neuversicherte generell mit sich: Eine höhere Schadenfreiheitsklasse wird nur erreicht, wenn das Fahrzeug im laufenden Jahr sechs Monate auf die Person zugelassen und entsprechend versichert war.
Wer also eine Kfz-Versicherung nach dem 1. Juli abschließt, wird am Ende des Jahres nicht hochgestuft und die unfallfreien Monate gehen verloren. Einige Versicherer bieten jedoch an, den Vertragsbeginn in das erste Halbjahr rückzudatieren, wenn der Vertragsabschluss im zweiten Halbjahr liegen würde. Dann müssen allerdings auch die Beiträge rückwirkend bezahlt werden. Die spätere Hochstufung am Ende des Jahres gleicht dieses Investment jedoch in der Regel mehr als aus.
Versicherungen vergleichen
In all dem Gewirr aus Schadenfreiheitsklassen und Rabatten sollten Fahranfänger nicht den grundlegenden Tipp für eine günstige Kfz-Versicherung vergessen: Angebote vergleichen! Die Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern von Kfz-Versicherungen sind häufig sehr groß.
Darüber hinaus ist der Markt ständig in Bewegung, sodass ein ehemals günstiger Anbieter schon nach wenigen Jahren oder gar Monaten unter Umständen nur noch ein mittelmäßiges Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Durch einen Kfz-Versicherungsvergleich können Sie sich einen aktuellen Überblick über die günstigsten und leistungsstärksten Autoversicherungen verschaffen.
Wenn Sie dann zusätzlich noch einige der hier aufgeführten Spartipps berücksichtigen, können Sie sicher sein, alle möglichen Vorteile ausgenutzt zu haben.
Besonderheiten für Fahranfänger
Neben den Regelungen der Versicherer für Fahranfänger gibt es auch ein paar gesetzliche Sonderregelungen. Diese wirken sich zwar nicht auf den Preis einer Kfz-Versicherung aus, sollten aber dennoch nicht vergessen werden.
In Deutschland gilt für Fahranfänger innerhalb der zweijährigen Probezeit die Nullpromillegrenze. Außerdem müssen Probezeitler, die einen Unfall selbst verschulden und dabei einen sogenanntes A-Delikt begehen, den Führerschein abgeben und an einer Nachprüfung teilnehmen. Beide Maßnahmen sollen Fahranfängern im ersten Führerscheinjahr dabei helfen, die richtigen Entscheidungen im Straßenverkehr zu treffen.
§ 24c StVG
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
Eine zusätzliche Motivation, ohne gesetzliche Bestimmungen, kann das möglichst schnelle Erreichen einer günstigeren Schadenfreiheitsklasse sein. Wer nicht nur ein, sondern drei Jahre ohne Tadel bleibt, wird von der Versicherung mit der günstigeren SF3 und einem Rabatt belohnt.