Was ist ein Tafelgeschäft?
Tafelgeschäfte gehören zu den Zug-um-Zug-Bankgeschäften. Der Kunde erhält gegen Zahlung mit Bargeld Wertpapiere. Diese physischen Stücke, die Tafelpapiere, muss er schließlich in Eigenverantwortung verwahren, zum Beispiel in einem eigenen Safe oder einem Nummernschließfach. Der Kauf oder Verkauf erfolgt anonym und wird nicht dokumentiert.
Im Bezug auf die Häufigkeit bei Tafelgeschäften gibt es keine klare Richtlinie, jedoch kann nicht mehrere Tage hintereinander eine Höchstmenge an Gold anonym gekauft werden.
Namensherkunft der Tafelpapiere
Tafelpapiere werden so genannt, weil sie ursprünglich über die „Tafel“, also einen Tisch gehandelt wurden. Heute wird die „Tafel“ durch den „Bankschalter“ ersetzt.
Unterschiede zu herkömmlichen Wertpapiergeschäften
Im Vergleich zu anderen Geschäften mit Wertpapieren bestehen einige Unterschiede. Zum einen bleibt der Bankkunde bei einem Tafelgeschäft anonym, er muss seinen Namen also nicht angeben. Darüber hinaus erhält der Käufer bei einem Tafelgeschäft einen physischen Gegenstand. Das können Aktien oder Anleihen in Papierform sein. Auch Edelmetalle wie Gold und Silber eignen sich dafür.
Für die Abwicklung von Tafelgeschäften wird außerdem im Gegensatz zu anderen Wertpapieren kein Konto benötigt. Es ist somit auch nicht erforderlich, dass der Käufer ein Kunde der entsprechenden Bank ist.
Die Geschäfte werden in der Regel in bar über den Bankschalter abgewickelt. Ohne die Barabwicklung wären die Tafelgeschäfte nicht mehr anonym. Somit leistet der Käufer bei Tafelpapieren immer Vorkasse, um dann die gewünschten Papiere direkt ausgehändigt zu bekommen.
Handelsgegenstände eines Tafelgeschäfts
Bei einem Tafelgeschäft kaufen Verbraucher heute meist Gold oder andere Edelmetalle. Diese werden in der Bank bezahlt und dort auch ausgehändigt.
In selteneren Fällen werden Aktien oder Anleihen als Tafelpapiere ausgestellt. Der Käufer erhält bei Aktien ein physisches Wertpapier mit Kupons, die er nach jeder Hauptversammlung für den Erhalt der Dividende bei einer Bank einlösen kann.
Besteuerung von Tafelgeschäften
Tafelgeschäfte sind Wertpapiergeschäfte und unterliegen der Abgeltungssteuer für Wertpapiere. Bis zum Jahr 2008 mussten Banken bei Tafelpapieren 35 Prozent Abgeltungssteuer an den Fiskus abführen. Diese Regelung galt bei Bargeschäften.
Seit 2009 wird bei der Abwicklung von Tafelgeschäften über Banken mit Filialen in Deutschland ein günstigerer Steuersatz erhoben. Die Bargeschäfte werden wie alle Kapitalerträge mit der pauschalen Abgeltungssteuer von 25 Prozent belegt. Diese wird in Paragraph 44 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.
Auf diese Weise müssen die Erträge später nicht über die Steuererklärung an das Finanzamt übermittelt werden, denn sie sind abgeltend erhoben worden. Auf diese Weise wird auch nicht nachgefragt, woher die Wertpapiere stammen oder wie die Mittel für den Kauf der Tafelpapiere aufgebracht wurden.
Viele Inhaber von Tafelpapieren haben versucht, der deutschen Abgeltungssteuer zu entkommen, indem sie sich ihre Kapitalerträge aus Tafelpapieren im Ausland auszahlen ließen. Allerdings wird in diesem Fall die Abgeltungssteuer nur gestundet. Denn der Steuerzahler hat die Pflicht, die erhaltenen Zinsen nachzumelden, woraufhin das Finanzamt Abgeltungssteuer nachträglich erheben.
Versuch der Einschränkung von Tafelgeschäften durch die Bundesregierung
Tafelgeschäfte bieten Verbrauchern die Möglichkeit, Bargeld anonym in Wertpapiere zu investieren. Auf diese Weise scheint es möglich, Schwarzgeld zu investieren oder Steuern zu hinterziehen. Deshalb bestehen vonseiten des Staates immer wieder Bemühungen, den Handel mit Bargeld einzuschränken, unter welchen die Tafelgeschäfte fallen.
Im Februar 2016 wurden beispielsweise Pläne öffentlich, Barzahlungen in Deutschland auf die Summe von 5.000 Euro zu beschränken. Allerdings gibt es hierzu noch keine abschließenden gesetzlichen Regelungen. Theoretisch behält der Staat auch bei Tafelgeschäften eine fiskalische Kontrolle, indem von jedem Gewinn aus einem Tafelgeschäft 25 Prozent an Steuern einbehalten werden.
Tafelgeschäfte mit Luxemburger Fonds eingestellt
In Luxemburg gibt es für Bankkunden seit dem 18. Februar 2016 keine Möglichkeit mehr, Tafelgeschäfte mit Luxemburger Fonds zu tätigen. Seit diesem Tag wurde das Tafelgeschäft für Fonds eingestellt.
Anonymität – ein wichtiger Faktor
Ein Tafelgeschäft wird direkt am Bankschalter bar und ohne Kontobewegung abgewickelt. Der Käufer findet dabei keine namentliche Erwähnung. Diese Anonymität schätzen viele Bankkunden.
Gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG), Paragraph 1 dürfen Tafelgeschäfte nur bis zu einer maximalen Summe von 15.000 Euro anonym bleiben. Diese Summe ist für Bargeld, Wertpapiere oder Edelmetalle gültig. Bei Sorten liegt die Grenze bei 2.500 Euro. Werden diese Grenzen überschritten, müssen Käufer sich identifizieren.
Die Identifizierung erfolgt über einen Reisepass oder einen Personalausweis. Daraus müssen die Anschrift sowie Geburtsdatum und Name ersichtlich sein. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Schwarzgeld oder illegale Finanztransaktionen möglich sind. Das Bankgeheimnis wird in diesem Fall aufgehoben.
Wann machen Tafelgeschäfte für mich Sinn?
Tafelgeschäfte gelten heute als Relikt vergangener Zeiten im Wertpapierhandel. Viele Banken verzichten deshalb meist auf diese Art von Geschäften und bieten keine Tafelpapiere mehr an. Üblich ist das Tafelgeschäft hingegen heute immer noch im Gold- oder Edelmetallhandel. Hier gehen die Kunden in Vorleistung und erhalten dann ihre gewünschten Wertpapiere zugeschickt oder können sie in einer Filiale des Händlers abholen.
Im Privatkundenbereich hat das Tafelgeschäft in Zeiten niedriger Zinsen und einer vermeintlich gestiegenen Unsicherheit bei Verbrauchern ob ihrer Ersparnisse zu Zuwächsen beim Tafelgeschäft geführt. Auch hier gilt das Interesse der Anleger verstärkt Edelmetallen, weil diese immer noch als relativ krisensicherer Geldanlage mit stabilen Wertzuwächsen gelten.
Tafelgeschäfte auch bei Insolvenz gesichert
Viele Verbraucher sind der Auffassung, dass Tafelpapiere im Falle einer Insolvenz der Bank verloren gehen. Doch ist diese Gefahr nicht gegeben, da der Käufer der Papiere jederzeit die Möglichkeit hat, diese ohne Verlust aus seinem Depot zu holen.
Vor- und Nachteile von Tafelgeschäften
Vorteile | Nachteile |
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Inhaber ist für seine Tafelpapiere selbst verantwortlich
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Es ist schwierig, die Tafelpapiere über die Hausratversicherung abzudecken, da hier Höchstgrenzen gelten:
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Den Vorteilen der Anonymität und der Krisensicherheit der Geldanlage sowie dem Wegfall von Depotgebühren steht ein großer Aufwand für die Sicherung der Papiere sowie bei der Einlösung der Tafelpapiere gegenüber. Anleger sollten deshalb stets genau abwägen, ob eine Investition in Fonds nicht sinnvoller und praktischer wäre.
Ab wann ist ein Tafelgeschäft illegal?
Tafelgeschäfte werden dann illegal, wenn der Käufer versucht, damit Vermögen zu verschleiern. Dabei kann es sich um Beispiel um die Vermögensverschleierung bei Scheidungen handeln. In diesem Fall versucht ein Ehepartner, sein Vermögen zu reduzieren, um dem anderen Partner weniger Zugewinnausgleich zu zahlen. Ebenfalls illegal wäre es, das Vermögen mit Hilfe von Tafelpapieren vor Gläubigern oder Erben zu verschleiern.