Schon seit dem 5. Mai 1952 hat das Kraftfahrt-Bundesamt dessen Sitz in Flensburg und erfasst seit 1958 Vergehen im Straßenverkehr in der sogenannten Verkehrssünderkartei. Das Punktesystem des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) in Flensburg, auch als Fahreignungs-Bewertungssystem bezeichnet, hat die grundsätzliche Funktion, Verkehrsteilnehmer zu erziehen, die mehrfach oder in besonderem Ausmaß gegen die geltenden Regeln im Straßenverkehr verstoßen haben. Diese sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie im Bußgeldkatalog festgehalten.
Aus dem Bußgeldkatalog geht hervor, welches Delikt wie viele Punkte nach sich zieht. Das KBA wiederum legt diese Punkte im Fahreignungsregister (FAER) für jeden Verkehrsteilnehmer einzeln ab. Wenn eine Person mehrfach die Verkehrssicherheit gefährdet, summieren sich seine Punkte – es kommt zur Ermahnung, Verwarnung und schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Warum ist die Punktezentrale in Flensburg?
„Punkte in Flensburg“ ist längst zum geflügelten Wort in Deutschland geworden. Die Stadt in Schleswig-Holstein wird oft synonym mit dem Kraftfahrt-Bundesamt und dem Punktesystem verwendet. Doch warum befindet sich das KBA ausgerechnet im nördlichsten Zipfel der Republik?
Laut der Festschrift zum 50. Jubiläum des Amts hatte der Umzug von Bielefeld nach Flensburg in den frühen 1950er Jahren vor allem „struktur- und regionalpolitische Gründe“. Die Region in Norddeutschland sollte durch die Ansiedlung des Amtes gestärkt werden – was auch gelang. Die steigende Bedeutung des KBA ging dabei einher mit der wachsenden Zahl an Kraftfahrzeugen auf den Straßen der Bundesrepublik: Waren zur Einrichtung des Amtes im Jahr 1951 noch 2,5 Millionen Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs, lag die Zahl 50 Jahre später, also im Jahr 2001, bei 55 Millionen.
Punkte in Flensburg: Reform 2014
Unter der Ägide des damaligen Ministers Peter Ramsauer beschloss das Bundesverkehrsministerium 2013 eine Reform des Punktesystems. Das neue System trat am 1. Mai 2014 in Kraft, parallel dazu wurde das Verkehrszentralregister (VZR) in Fahreignungsregister (FAER) umbenannt. Das Punktesystem erhielt den Namen Fahreignungs-Bewertungssystem. Dem ADAC zufolge war das Ziel der Umstellung vor allem, das Punktesystem „einfacher und für alle Verkehrsteilnehmer transparenter“ zu gestalten.
Die folgende Übersicht zeigt einige wichtige Neuerungen gegenüber dem alten System:
- Senkung der maximalen Punkteanzahl von 18 auf 8
- Vereinfachtes Verrechnungssystem mit „Punktetacho“
- Keine Punkte mehr für Vergehen, die die Verkehrssicherheit nicht unmittelbar gefährden
- Änderung der Tilgungsfristen
Da sich im Zuge der Reform die mögliche Gesamtzahl der Punkte verringert hat, mussten alte Punktestände umgerechnet werden. Folgendermaßen ging das KBA dabei vor:
Alter Gesamtpunktestand (vor 1.5.2014) | Neuer Gesamtpunktestand (nach 1.5.2014) |
---|---|
1 bis 3 | 1 |
4 bis 5 | 2 |
6 bis 7 | 3 |
8 bis 10 | 4 |
11 bis 13 | 5 |
14 bis 15 | 6 |
16 bis 17 | 7 |
18 und mehr | 8 |
Punktetacho und Punktezahl pro Delikt
Das Verkehrsministerium hat die nunmehr acht möglichen Punkte auf einen sogenannten Punktetacho verteilt, der in der obigen Tabelle farblich bereits angedeutet ist. Verkehrssünder dürfen maximal 8 Punkte in Flensburg ansammeln, wobei von 1 bis 3 Punkten keine Konsequenzen drohen. Ab 4 Punkten erfolgt dann eine Ermahnung und ab 6 Punkten schließlich eine Verwarnung.
Mit diesen Konsequenzen müssen Sie bei den jeweiligen Punkteständen rechnen:
Punktestand | Konsequenzen |
---|---|
1 bis 3 | Das KBA erfasst Sie im Fahreignungsregister und weist Sie im Bußgeldbescheid auf die Registrierung hin. |
4 bis 5 | Erste Maßnahmenstufe: Sie erhalten vom KBA einen gebührenpflichtige Ermahnung und Informationen zu den Maßnahmenstufen. Besuchen Sie in dieser Stufe freiwillig ein Fahreignungsseminar, wird Ihnen ein Punkt gutgeschrieben. |
6 bis 7 | Zweite Maßnahmenstufe: Das KBA verwarnt Sie und weist Sie darauf hin, dass Ihnen in der nächsten Maßnahmenstufe die Fahrerlaubnis entzogen werden wird. In dieser Stufe müssen Sie ein Fahreignungsseminar besuchen – an Ihrem Punktestand ändert dies jedoch nichts mehr. Besuchen Sie das Seminar nicht, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. |
8 | Dritte Maßnahmenstufe: Das KBA entzieht Ihnen Ihre Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate. Um einen neuen Führerschein beantragen zu können, müssen Sie die Frist abwarten und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erfolgreich absolvieren. |
Anmerkung zur dritten Maßnahmenstufe: Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist juristisch gesehen nicht dasselbe wie ein Fahrverbot. Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, bekommen Sie ihn auch nach Ablauf der Frist nicht einfach so zurück. Sie müssen ihn beantragen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ein Fahrverbot gilt ebenfalls für eine bestimmte Zeit, nach Ablauf der Frist erhalten Sie den Führerschein jedoch „automatisch“ wieder zurück.
Wie viele Punkte es für welche Delikte gibt, ist nach der Reform des Punktesystems ebenfalls sehr genau geregelt. So wertet das KBA seit dem 1. Mai 2014:
Punkte | Art des Verstoßes | Beispiele |
---|---|---|
1 Punkt | Schwerer Verstoß: Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit im Verkehr gefährden und mit wenigstens 60 Euro Bußgeld belegt sind. |
|
2 Punkte | Sehr schwerer Verstoß: Straftaten ohne Führerscheinentzug sowie Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot |
|
3 Punkte | Schwere Straftaten mit Führerscheinentzug |
|
Weitere Beispiele zu möglichen Verstößen können Sie der Webseite des Verkehrsministeriums entnehmen.
Für bestimmte Taten, die den Straßenverkehr nicht unmittelbar gefährden, berechnet das KBA keine Punkte mehr, sondern nur noch Bußgelder. Dazu zählen unter anderem:
- Beleidigung
- Verstoß gegen bestimmte Kennzeichenregeln
- Fahren in der Umweltzone ohne Schadstoffplakette
- Unfall mit leichter Verletzung (ohne Fahrverbot)
Punktestand abfragen
Das Fahreignungsregister ist keine geheime Kartei. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Punktestand selbst abzufragen. Die Auskunft müssen Sie direkt beim KBA beantragen – per Brief, online oder im „Auskunftspavillon“ des Amtes vor Ort in Flensburg. Beachten Sie, dass Sie für den Online-Antrag einen neuen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion sowie ein entsprechendes Kartenlesegerät benötigen.
Punkteauskunft beim KBA
Weitere Informationen sowie einen Formular-Download für den Briefantrag finden Sie auf der Webseite des KBA.
Punkte in Flensburg abbauen
Das KBA bietet Verkehrssündern Möglichkeiten zum Punkteabbau. Beachten Sie jedoch, dass Sie nur Punkte in Flensburg abbauen können, wenn Sie nicht mehr als fünf Punkte auf dem Konto haben. Gemäß den neuen Richtlinien können Sie dann freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Nach erfolgreicher Teilnahme streicht das KBA dann einen Ihrer Punkte. Sie können nur einmal innerhalb von fünf Jahren freiwillig Punkte abbauen – egal, wie der Punktestand Ihres Kontos ist.
Fahreignungsseminar
Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt in Flensburg abbauen. Die Teilnahme kostet rund 400 Euro. In der Regel werden vier Termine angesetzt: zwei Pädagogische und zwei Psychologische. Zwischen den einzelnen Terminen liegt jeweils etwas Zeit, in der das eigene Fahrverhalten beobachtet und bewertet werden soll. Die verkehrspsychologische Einheit enthält zudem eine Hausaufgabe.
Wann verfallen Punkte wieder?
Mit der Reform des Punktesystems haben sich auch die Regelungen zum Verfall der Punkte geändert. Neu ist zum Beispiel, dass Punkte auch dann automatisch verfallen, wenn in der Zwischenzeit neue Punkte hinzugekommen sind. Verstöße verjähren somit einzeln. Auch beginnen die Fristen alle erst an dem Tag, an dem die Entscheidung rechtskräftig wurde. Sollte die Tilgungsfrist eines Punktes abgelaufen sein, folgt dem die einjährige Überliegefrist. In dieser Zeit wird der entsprechende Punkt sozusagen aufbewahrt, zählt jedoch nicht mehr zum Punktestand des Kontos.
Die Tilgungsfristen hängen von der Art des Verstoßes ab. Beachten Sie, dass vor dem 1. Mai 2014 begangene Straftaten nicht unter die neuen Regeln fallen – hierfür gelten also weiterhin die alten Fristen.
Punkte | Art des Verstoßes | Altes System | Neues System |
---|---|---|---|
1 Punkt | Schwerer Verstoß: Ordnungswidrigkeiten, die die Sicherheit im Verkehr gefährden und mit wenigstens 60 Euro Bußgeld belegt sind. |
2 Jahre | 2,5 Jahre |
2 Punkte | Sehr schwerer Verstoß: Straftaten ohne Führerscheinentzug sowie Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot |
2 Jahre | 5 Jahre |
3 Punkte | Schwere Straftaten mit Führerscheinentzug | 10 Jahre | 10 Jahre |
Besonderheiten für Fahranfänger und Radfahrer
Als Fahranfänger in der Probezeit müssen Sie in Bezug auf Flensburg-Punkte besonders vorsichtig sein. Wenn Sie einen Punkt erhalten, verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre, zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar für Fahranfänger teilnehmen. Weiterführende Informationen finden Sie im entsprechenden Bereich auf der Internetseite des KBA.
Auch Radfahrer können Punkte in der Verkehrssünderkartei erhalten. Und diese können sich direkt auf den Führerschein auswirken. Zwar ist die Liste an möglichen Vergehen weit kürzer als bei Autofahrern. Um Ärger zu vermeiden und auch aus Sicherheitsgründen, sollten Sie sich als Radfahrer ebenfalls an die Straßenverkehrsordnung halten. Die folgenden Vergehen können beispielsweise Punkte für Radfahrer nach sich ziehen:
Punkte | Vergehen |
---|---|
1 Punkt | Fahrrad nicht vorschriftsmäßig ausgestattet (z. B. keine Beleuchtung) |
Rote Ampel überfahren | |
2 Punkte | Überquerung eines Bahnübergangs bei geschlossener Schranke |
3 Punkte | Fahrradfahren im Vollrausch (mindestens 1,6 Promille) |
Für jedes Vergehen werden zusätzlich zur Anrechnung eines Punktes Geldstrafen in unterschiedlichen Höhen fällig. Gegebenenfalls kommt ein Radfahrverbot und/oder eine MPU hinzu.