Als Grundsicherung wird eine staatliche Sozialleistung für arbeitsuchende Personen bezeichnet. Diese soll dabei helfen, den Lebensunterhalt zu decken, sollten die eigenen Mittel dafür nicht ausreichen.
Seit 2005 ist die Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) im vierten Kapitel festgeschrieben. Der Gesetzesgeber hat diese Regelungen entworfen, um Personen zu unterstützen, die aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht mehr komplett allein für ihren Lebensunterhalt aufkommen können.
Insbesondere die Altersgrenze hat der Gesetzgeber als Grund gewählt: Personen ab einem Alter von 65 bis 67 scheiden üblicherweise aus dem Berufsleben aus und können altersbedingt oftmals keiner Arbeit mehr nachgehen. Mithilfe der Grundsicherung für Rentner können die betroffenen Personen nun sicherstellen, dass Lebensmittel, die Unterkunft, Kleidung und weitere wichtige Aspekte finanziert werden.
Ähnliches gilt für die voll erwerbsgeminderten Personen: Grundsätzlich gelten behinderte Menschen, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder in einer Blindenwerkstatt arbeiten, als voll erwerbsgemindert. Es muss sich dabei allerdings um vom Staat anerkannte Werkstätten handeln. Da diese Personen aufgrund ihrer Behinderung nicht ausreichend Geld verdienen können, benötigen sie finanzielle Unterstützung. Übrigens gilt die Grundsicherung für Behinderte auch für alle Menschen, die in Heimarbeit für Werkstätten dieser Art arbeiten.
Aktuelle Zahlen
Zum 1. Januar 2022 sind die Regelsätze in der Grundsicherung gestiegen. Demnach bekommen alleinstehende Erwachsene jetzt 449 Euro monatlich, Ehepaare und Paare erhalten nun 809 Euro.
Anspruch auf Grundsicherung
Eine Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können bedürftige Menschen bekommen, wenn diese entweder die Regelaltersgrenze, der Zeitpunkt, zu dem die reguläre Altersrente bezogen werden kann, erreicht haben oder Personen dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
Sie müssen außerdem in Deutschland wohnen.
Grundsätzlich haben alle Personen Anspruch auf die Grundsicherung, die:
- Mindestens 18 Jahre alt sind und eine dauerhaft volle Erwerbsminderung aufweisen oder die Altersgrenze erreicht haben
- In Deutschland wohnen
- Ihren Lebensunterhalt nicht allein decken können
Die Altersgrenze ist vom Geburtsjahrgang abhängig
Das Erreichen der Altersgrenze hängt vom Geburtsjahrgang der betroffenen Person ab. Alle Menschen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren wurden, haben mit Vollendung des 65. Lebensjahres die Altersgrenze erreicht. Für alle Personen, die erst danach geboren wurden, treten unterschiedliche Regelungen in Kraft.
Grundsicherung erhalten: So geht's
Möchten Sie Ihren Anspruch geltend machen, müssen Sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Diesen Antrag müssen Sie schriftlich beim örtlichen Sozialamt einreichen. Sie können den Antrag natürlich auch an Ihre gesetzliche Rentenversicherung übergeben – allerdings hat diese keine Entscheidungsmacht darüber, sondern leitet die Anfrage nur an das Sozialamt weiter.
Stellen Sie den Antrag frühstmöglich
Bedenken Sie, dass Sie erst ab dem Tag Ihrer Antragstellung die Leistungen in Anspruch nehmen können. Für den Zeitraum vor der Antragstellung wird kein Geld ausgezahlt. Informieren Sie sich also rechtzeitig bei Ihrer Rentenversicherung und stellen Sie den Antrag so früh wie möglich aus.
Das Antragsformular können Sie sich bequem im Internet herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und mitsamt der Unterlagen an das zuständige Sozialamt schicken. Folgende Angaben müssen Sie auf dem Formular machen:
- Persönliche Angaben zu Ihrer Person
Hierbei handelt es sich um die herkömmlichen Angaben (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand, etc.) sowie um Angaben zu Ihrem Betreuer. - Angaben zu einer zweiten Person
Ist eine zweite Person in Ihrem Haushalt vorhanden? Dann machen Sie bitte alle Angaben auf dem Antrag auch für diese Person. - Angaben zum Unterhalt
In diesem Bereich müssen Sie angeben, welche Berufe Ihre direkten Angehörigen ausüben und ob Unterhaltsansprüche gegenüber anderen Personen bestehen. Gleiches gilt für die zweite Person in Ihrem Haushalt. - Angaben zur Unterkunft
Leben Sie nicht in einer stationären Einrichtung, müssen Sie dieses Formular ausfüllen. Neben der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen werden auch die Gesamt- sowie Einzelkosten (Heizkosten, Wohneigentum) für die Unterkunft benötigt. - Angaben zu Mehrbedarf & Kranken-/Pflegeversicherung
Geben Sie an, wo Sie versichert sind und wie hoch Ihr Betrag ist. Geben Sie außerdem an, ob Sie einen Schwerbehindertenausweis besitzen oder durch Schwangerschaft bzw. Kinder im Haushalt Mehrbedarf besteht. - Angaben zum Einkommen
Auf dieser Seite müssen Sie angeben, wie hoch Ihr Vermögen ist und woraus sich dieses zusammensetzt. Hierzu zählen auch Ihr Guthaben und andere Vermögensarten. Außerdem ist es wichtig, alle Beträge anzugeben, die Sie von der Steuer absetzen können. - Erklärung
Schließlich geben Sie eine Erklärung ab, dass Sie das gesamte Formular wahrheitsgemäß ausgefüllt haben. Schlussendlich können Sie den Vertrag unterschreiben und an das zuständige Finanzamt schicken.
Vergessen Sie dabei nicht, dem Formular auch alle wichtigen Unterlagen beizulegen. Dazu zählen:
- Personaldokumente (Personalausweis, ggf. Meldebestätigung)
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
- Nachweise über alle Vermögensarten
- Nachweise zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Bei Immobilieneigentum Aufstellung über Kosten
- Bei voller Erwerbsminderung Nachweis darüber
- Mietvertrag
Nach Erhalt Ihres Antrags prüft ein Mitarbeiter des Sozialamts Ihre Unterlagen. Er entscheidet, ob der Antrag bewilligt oder abgelehnt wird und wie viel Ihnen bei Erhalt der Grundsicherung zusteht. Erhalten Sie eine positive Antwort auf Ihren Antrag, beziehen Sie die Leistungen in der Regel zwölf Monate lang vom Sozialamt. Danach müssen Sie üblicherweise einen neuen Antrag stellen.
Bearbeitungszeit einkalkulieren
Berücksichtigen Sie, dass das Sozialamt einige Wochen benötigt, um den Antrag zu bearbeiten. Stellen Sie diesen also so früh wie möglich!
Leistungen
Die Grundsicherung bei Rente oder Erwerbsminderung setzt sich aus mehreren Leistungen zusammen.
Regelbedarf
Diese Leistung deckt den Kauf von Lebensmitteln, Kleidung, Hygieneartikeln und Produkten zur Körperpflege sowie den Hausrat. 2015 ist hier für ledige Personen ein bundesweiter Betrag von 399 Euro festgelegt, für Personen in einer Partnerschaft oder Ehe 360 Euro. Verfügen Sie als Erwachsener über keinen eigenen Haushalt, liegt der Betrag bei 320 Euro.
Mehrbedarf
Der Mehrbedarf deckt alle Kosten, die in diversen Situationen auftreten können. So erhalten unter anderem Schwangere, Alleinerziehende, behinderte sowie schwerbehinderte Personen einen Zuschlag. Auch Personen, die eine besondere Ernährung benötigen, können diese mithilfe des Mehrbedarfs decken. Die Höhe des Betrags ist für die einzelnen Personengruppen festgelegt.
Kosten für das Wohnen
Ihre Wohnkosten werden nur übernommen, wenn diese angemessen sind – leben Sie beispielsweise allein in einer 80 m2 großen Wohnung, deren Kosten zu hoch sind, kann das Sozialamt die Leistung streichen.
Gedeckt werden in der Regel folgende Kosten:
- Miete
- Nebenkosten
- Heizkosten
- Schönheitsreparaturen
- Umzugskosten
- Bei Eigentümern Kosten der Unterkunft
Sind Ihre Mietkosten zu hoch, müssen Sie diese senken; beispielsweise durch einen Umzug oder durch die Untermiete eines Zimmers, das Sie nicht benötigen. Wohnen Sie mit Ihren nahen Angehörigen zusammen, werden die Gesamtkosten auf die im Haushalt lebenden Personen aufgeteilt. Damit die Grundsicherung für Ihren Anteil zahlt, benötigen Sie allerdings einen eigenen Mietvertrag.
Umzugskosten werden nicht immer übernommen
Ihre Umzugskosten werden nur dann übernommen, wenn Sie eine Zustimmung vom Sozialamt erhalten haben.
Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung
Sind Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert, übernimmt das Sozialamt die Kosten dafür. Die Beiträge werden dann direkt vom Sozialamt an die jeweilige Krankenkasse überwiesen. Gleiches gilt, wenn Sie in einer Familienversicherung mitversichert sind. Sind Sie hingegen privat versichert, müssen Sie in den Basistarif wechseln, da die Krankenkasse nur die Beiträge für diesen Tarif übernimmt. Bleiben Sie dennoch in einem anderen Tarif, müssen Sie die Differenz zum Basistarif tragen.
Beiträge zur Rentenversicherung
Die Beiträge für die Rentenversicherung von voll erwerbsgeminderten Personen übernimmt in der Regel das Sozialamt. Hier müssen Sie allerdings darauf achten, dass die Beiträge nur so hoch sind, dass Sie nach Erreichen der Altersgrenze keine Grundsicherung mehr benötigen.
Leistungen für die Schule
Mit Ausnahme von Berufsschülern haben alle Schüler Anspruch auf diese Leistungen. Allerdings müssen sie extra beantragt werden. Wer schon eine Grundsicherung erhält, erhält dazu automatisch die Beträge für den persönlichen Schulbedarf. Alle anderen Kosten müssen jedoch auch in diesem Fall zusätzlich beantragt werden.
Einmalige Leistungen
Üblicherweise werden durch die laufenden Leistungen alle Kosten gedeckt, die zum Leben benötigt werden. Hin und wieder werden dennoch einmalige Leistungen fällig, so beispielsweise bei Schwangeren, die eine Erstausstattung für Ihre Säuglinge benötigen. Diese Kosten werden oftmals vom Sozialamt übernommen – hierfür müssen Sie stets separate Anträge stellen.
Alle Leistungen, die Sie erhalten, werden als Gesamtbetrag auf Ihr Konto überwiesen. Dabei ist es in der Regel so, dass das Geld für den folgenden Monat spätestens am 1. dieses Monats an Sie gezahlt wird. Ihre Leistungen für April sollten also spätestens am 1. April auf Ihrem Girokonto eingegangen sein.
Höhe der Grundsicherung
Die Höhe der Grundsicherung hängt von Ihrem Einkommen ab. Hierzu zählt nicht nur der Bezug aus der Erwerbstätigkeit, sondern auch eigenes Vermögen. Dieses Vermögen muss verwertet werden, bevor Sie Anspruch auf diese finanzielle Hilfe haben – das gilt allerdings nicht für Eigentumswohnungen und für Erbstücke.
Um die Höhe der Grundsicherung zu berechnen, ist stets ein Blick auf die einzelne Situation nötig. Hierfür muss außerdem eine Einkommens- und Vermögensanrechnung durchgeführt werden. Zum Einkommen gehören dabei:
- Arbeitslohn
- Renten
- Kindergeld
- Unterhaltszahlungen
Zum Vermögen gehören:
- Bankguthaben
- Aktien
- Hausrat
- Hypotheken
- Tiere
- Schmuck
- Fahrzeug
Ausgeschlossen hiervon wird das Schonvermögen – beispielsweise die Riester Rente, der eigene Wohnraum, alle für den Beruf nötigen Gegenstände sowie Erbstücke.
Nur wenn dieses Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, um den eigenen Bedarf zu decken, bleibt der Anspruch auf Grundsicherung bestehen. Allerdings werden hier auch Partner und Ehepartner mit einbezogen, bei welchem ebenfalls eine Einkommens- und Vermögensanrechnung durchgeführt wird. Dafür wird für den Partner ein fiktiver Bedarf ermittelt. Übersteigt nun sein Einkommen diesen fiktiven Bedarf, muss der Überschuss für Ihren Bedarf verwendet werden. Ist Ihr Bedarf dann noch immer nicht gedeckt, greift die Grundsicherung. Diese wird dann wie im folgenden vereinfachten Beispiel berechnet:
Frau Maier ist 69, Witwe und lebt allein. Ihre Altersrente beträgt nur 132 Euro, dazu erhält sie eine Witwenrente von 498 Euro. Luxusgüter hat sie nicht, auch Vermögen wie Bankguthaben oder ein Fahrzeug sind nicht vorhanden.
Einkommen | Euro / Monat |
---|---|
Altersrente | 132 |
Witwenrente | 498 |
Gesamtsumme Einkommen | 630 |
Bedarf | Euro / Monat |
Regelbedarf | 399 |
Kosten für die Unterkunft | 345 |
Heizkosten | 60 |
Gesamtsumme Bedarf | 804 |
Das Einkommen von Frau Maier wird von ihrem Bedarf abgerechnet. Die Differenz, also 174 Euro, erhält sie als Grundsicherung.
Wann entfällt der Anspruch?
Der Anspruch auf die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung entfällt völlig, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Sie haben die Bedürftigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt
Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihr Vermögen zu schnell oder unvorsichtig ausgegeben haben. Achten Sie also darauf, rechtzeitig eine entsprechende Summe zurückzulegen, mit der Sie sich bei Eintritt ins Rentenalter finanzieren können. - Sie sind Asylbewerber
In diesem Fall erhalten Sie finanzielle Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Sind Sie hingegen Ausländer mit rechtmäßigem Sitz in Deutschland, haben Sie Anspruch auf die Grundsicherung. - Ihre Angehörigen verfügen über ein Gesamtvermögen von über 100.000 Euro pro Jahr
Dies gilt nur für unterhaltspflichtige Angehörige, also beispielsweise Eltern und Kinder. Besitzen diese Angehörigen das genannte Vermögen, müssen sie für Ihren Unterhalt aufkommen. Bei Eltern zählt hier das gemeinsame Vermögen, bei Kindern das jeweils einzelne Vermögen. - Ihr Einkommen übersteigt den Bedarf
Der Bedarf wird immer für die individuelle Situation berechnet. Kann aber das Einkommen diesen Bedarf decken, entfällt der Anspruch.
Fragen und Antworten
Schließen sich die Leistungen nach dem SGB XII gegenüber anderen Leistungen aus?
Die Grundsicherung kommt vollständig für die Kosten der Unterkunft auf, solange diese gerechtfertigt sind. Wohngeld können Sie deshalb nicht beantragen. Allerdings können Sie sich von den Fernseh- und Rundfunkgebühren befreien lassen – informieren Sie sich dazu beim regionalen Sender Ihrer Stadt. Einen Schwerbehindertenausweis können Sie sich üblicherweise ebenfalls ausstellen lassen. Für diesen ist nämlich nicht das Sozialamt, sondern das Versorgungsamt zuständig.
Bin ich durch die Grundsicherung hinsichtlich der Anschaffung von Luxusgütern eingeschränkt?
Handelt es sich bei den Luxusgütern um Erbstücke mit einem emotionalen Wert, bleiben Ihnen diese erhalten. Hinsichtlich eines Fahrzeugs muss im Einzelfall entschieden werden: Oftmals wird das Auto verwertet, wenn es für den Betroffenen nicht zwingend notwendig ist. Ähnliches gilt in Bezug auf den Hausrat: Hier sollen Sie möglichst so ausgestattet sein wie zuvor, auf Luxusgegenstände müssen Sie allerdings verzichten.
Müssen Bezieher der Grundsicherung auf die Mütterrente verzichten?
Das ist abhängig von der Höhe der Grundsicherung sowie der Höhe der Mütterrente. Die Rente wird nämlich mit dem restlichen Einkommen verrechnet, sodass sich letztlich Ihr Anspruch auf Grundsicherung entweder reduziert oder ganz wegfällt. Hier kann Ihnen das örtliche Sozialamt weiterhelfen.
Kann ich bei Nutzung der Grundsicherung zusätzliche Ermäßigungen beantragen?
Es gibt die Möglichkeit, die Kosten für das Telefonieren zu reduzieren, denn zahlreiche Telefongesellschaften bieten hier günstigere Tarife an. Ähnlich ist es bei einem Schwerbehindertenausweis: Wer zu mindestens 50 Prozent behindert ist, kann diesen Ausweis beantragen. Damit gehen oftmals Rabatte in öffentlichen Einrichtungen wie Theatern, Zoos oder Kinos einher.