Wer kann sich freiwillig krankenversichern?
Personen, die in einer gesetzlichen Kasse versichert sind, gelten als freiwillig versichert. Versicherungsnehmer zahlen ihre Beiträge dann nicht nur von ihrem Gehalt, sondern müssen auf sonstig anfallende Einkünfte ebenfalls anteilig Beiträge zahlen. Bei freiwillig Versicherten liegen die Höchstbeiträge für eine Krankenversicherung in den Jahren 2021 und 2022 durchschnittlich bei ungefähr 769 Euro monatlich. Die Hälfte der Krankenkassenbeiträge von Angestellten werden von den Arbeitgebern übernommen.
Es gibt grundsätzlich keinen Zwang, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu verlassen, wenn die Versicherungspflicht entfällt. Für diese Personengruppen besteht die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Die Basis dafür liefert Paragraph 9 des V. Sozialgesetzbuchs.
- Arbeitnehmer: Liegt deren Bruttoeinkommen pro Jahr über 60.750 Euro und überschreitet damit die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Stand 2019), entfällt die gesetzliche Pflichtversicherung.
- Nichtmitversicherte Kinder: Liegt ein Einkommen eines Elternteils über der Jahresarbeitsentgeltgrenze und ist der Elternteil privat versichert, kann das Kind freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichert werden.
- Selbständige: Besteht der Hauptberuf eines Versicherten aus einer selbständigen Arbeit, kann er sich freiwillig versichern.
- Beamte: Beamte sind teilweise über die Beihilfe krankenversichert. Die übrige Absicherung können sie freiwillig gesetzlich oder privat in Anspruch nehmen.
- Studenten: Erfüllt ein Student nicht mehr die Voraussetzungen für eine Studenten-Krankenversicherung (ab dem 14. Fachsemester), kann er sich freiwillig versichern und frei zwischen privater und gesetzlicher Krankenkasse wählen.
- Erlöschen der kostenlosen Familienversicherung: Kann sich ein Versicherungsnehmer nicht mehr kostenlos in der GKV mitversichern, kann er zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung wählen.
- Rentner: Erfüllen Rentner die Kriterien für eine Gesetzliche Krankenversicherung für Rentner nicht, besteht die freiwillige Versicherung.
- Arbeitnehmer nach Auslandsaufenthalt: Wurde die GKV aufgrund einer Beschäftigung im Ausland beendet, können Arbeitnehmer innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Rückkehr entscheiden, ob sie privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichert sein wollen.
- Kassenpatienten: Waren die Versicherten innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Ausscheiden aus der GKV gesetzlich krankenversichert oder waren sie vor dem Ende der Versicherungspflicht mindestens 12 Monate konstant gesetzlich pflichtversichert, können sie sich freiwillig krankenversichern.
Unterschiede zwischen freiwilliger GKV und PKV
Wer die Wahl bei der Krankenkasse hat, muss mit Nach- oder Vorteilen bei freiwillig gesetzlicher oder privater Krankenversicherung rechnen. Welche Option gewählt wird, hängt von den individuellen Wünschen und Lebensumständen ab.
Vorteile | Nachteile | |
Freiwillige GKV |
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Private KV |
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Entscheidung ändern ist nur bedingt möglich
Wenn Sie sich freiwillig krankenversichern können und die Kriterien dafür erfüllen, können Sie von der GKV innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist in die PKV wechseln.
Erhöht die Krankenkasse die Zusatzbeiträge, haben Sie sogar ein Sonderkündigungsrecht.
Der Wechsel von der PKV in die freiwillige GKV ist jedoch meist schwieriger. Sollten Sie zum Beispiel über 55 Jahre alt sein, ist ein Wechsel nicht mehr möglich. Eine Ausnahme ist es, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen oder eine Tätigkeit annehmen, die unter der Einkommensgrenze liegt.
So versichern Sie sich freiwillig
Wer sich freiwillig krankenversichert, kann sich die GKV selbst auswählen. Hierbei müssen Sie jedoch darauf achten, ob die Krankenkasse auch in Ihrer Region aktiv ist. Manche Gesetzliche Kassen sind nämlich nur in bestimmten Regionen oder für bestimmte Arbeitgeber gedacht.
Wenn Sie sich über eine private Krankenversicherung absichern wollen, haben Sie die freie Wahl aus den Tarifen der in Deutschland ansässigen Versicherer.
Nachweise für die GKV
Da der Beitrag der freiwilligen Versicherung in der GKV sich anhand des Einkommens bemisst, müssen Sie bei einem Antrag Einkommensnachweise liefern. Angestellte, deren Einkommen die Jahresentgeltgrenze überschreitet, können die Einkünfte direkt über den Arbeitgeber an die Krankenkasse melden lassen. Selbständige weisen ihr Einkommen über den letzten Einkommensteuerbescheid nach. Existenzgründer schätzen ihre voraussichtlichen Einkünfte und übermitteln die Zahlen an die GKV. Sobald ein Steuerbescheid vorliegt, wird der Tarif neu berechnet. Eventuell müssen sie dann mit Nachzahlungen rechnen.
Folgende Einkünfte müssen für die freiwillige Krankenversicherung in der GKV nachgewiesen werden:
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
- Renteneinkünfte gemäß Rentenbescheid
- Versorgungsbezüge aus Betriebsrenten oder Direktversicherungen
- Pensionen
- Witwenrenten
- Bezüge von Beamten
- Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung
- Einkünfte aus Kapitalvermögen, zum Beispiel Zinsen oder Dividenden
- Unterhaltszahlungen des geschiedenen oder getrennt lebenden Ex-Ehepartners
Aus diesen Einkünften wird schließlich der Versicherungsbeitrag berechnet.
Nachweise für die PKV
Wenn Sie sich freiwillig privat krankenversichern wollen, wird Ihr Gesundheitszustand geprüft. Für die Berechnung des Beitrags wird das Einkommen nicht berücksichtigt. Zur Prüfung Ihrer Gesundheitsdaten müssen Sie in der Regel einen Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß ausfüllen und Vorerkrankungen oder Unfälle angeben.
Der Versicherer gleicht diese Daten in der Regel mit Ihrer alten Versicherung ab. Hierfür geben Sie beim Antrag eine Einverständniserklärung ab.
So läuft der Antrag ab
Freiwillig Krankenversicherte können Ihre Versicherung sowohl bei der PKV als auch bei der GKV direkt online beim Versicherer beantragen. In beiden Fällen lohnt es sich, die Tarife der Versicherungsunternehmen zu vergleichen.
Während bei der PKV große Preisunterschiede durch individuelle Anpassung der Leistungen oder des Selbstbehalts möglich sind, sollten Sie die GKV-Beiträge vor allem hinsichtlich ihrer Zusatzleistungen prüfen.
Alternativ zur Online-Beantragung können Sie auch die Filialen der jeweiligen Versicherungen aufsuchen und sich vor Ort nochmals informieren und beraten lassen. Bei der PKV bietet es sich an, einen Versicherungsmakler zu fragen oder eine Verbraucherzentrale zur Beratung aufzusuchen.
Antrag bei der GKV
- Entscheiden Sie sich für den gewünschten Wahltarif bei der GKV.
- Füllen Sie das Antragsformular des Versicherers aus und senden Sie es ab.
- Reichen Sie Ihre Einkommensnachweise nach.
- Die Versicherung prüft Ihre Dokumente und schickt Ihnen Ihre neue Versicherungspolice sowie die Versicherungskarte zu.
Vorsicht vor Versicherungslücken
Kündigen Sie Ihre alte Versicherung fristgemäß und lassen Sie die neue Versicherung direkt anschließen, damit keine Versicherungslücke entsteht!
Antrag bei der PKV
- Konfigurieren Sie Ihren Tarif online oder nehmen Sie Beratung in Anspruch.
- Stellen Sie Ihren Versicherungsantrag und füllen Sie den Gesundheitsfragebogen wahrheitsgemäß aus.
- Warten Sie die Prüfung durch die Versicherung ab.
- Sie erhalten ein Angebot für verschiedene Tarife.
- Wählen Sie das für Sie beste Angebot aus und schließen Sie die Versicherung ab.
Beitragshöhe der freiwilligen GKV und der PKV
Die Beiträge der freiwilligen GKV hängen davon ab, wie hoch das Einkommen des Versicherten ist. Hier gilt der jeweilige Satz von 14,6 Prozent auf das Nettoeinkommen plus Zusatzbeitrag, der von GKV zu GKV verschieden ist. Manche gesetzlichen Krankenkassen erheben diesen Beitrag jedoch nicht.
Beitragsspielraum der freiwilligen GKV
Für die Berechnung des Beitrags spielt es eine Rolle, ob die Versicherungsnehmer selbständig oder Angestellte, Studenten oder Rentner sind. Die Beiträge liegen bei der GKV zwischen 180 und 770 Euro pro Monat.
- Studenten: Die Untergrenze für die Beitragsberechnung liegt bei einem monatlichen Einkommen von 968,33 Euro. Diese Grenze gilt zum Beispiel für Studenten, die sich sechs Monate nach dem 14. Fachsemester oder dem 30. Lebensjahr freiwillig gesetzlich krankenversichern wollen.
- Selbständige: Die Beitragsbemessungsgrenze bei Selbständigen liegt bei 4.237,50. Liegt das Einkommen darüber, bleibt der Versicherungsbeitrag gleich. Somit lohnt sich eine freiwillige GKV für Selbständige mit einem Einkommen, das weit über der Bemessungsgrenze liegt.
- Angestellte: Wer sich als Angestellter freiwillig gesetzlich versichert, zahlt automatisch den Höchstbetrag. Denn es ist die Voraussetzung für die freiwillige Versicherung, dass die Jahresentgeltgrenze überschritten wird. Somit werden inklusive Pflegeversicherung knapp über 700 Euro fällig.
- Rentner: Die Höhe der Rente bestimmt auch hier, wie hoch die Tarife ausfallen. Die Grenzen reichen hier ebenfalls von knapp 170 bis über 700 Euro. Einkommen aus selbständiger Arbeit oder Kapitalerträge sowie Mieteinnahmen werden jedoch nur mit 15 Prozent Beitragssatz einberechnet.
Beitragshöhe der PKV
Wer sich privat krankenversichert, profitiert zu Beginn meist von sehr günstigen Beiträgen. Wer eine höhere Selbstbeteiligung und nur wenige Leistungspakete in Anspruch nimmt, kann sich in der Regel günstiger versichern als mit einer GKV. Allerdings wird die PKV Jahr für Jahr teurer, sodass gerade im Alter mit hohen Beiträgen zu rechnen ist.
Was passiert bei Beitragsrückständen?
Eine private Krankenversicherung hat das Recht, bei Zahlungsrückständen den Versicherungsvertrag zu kündigen. Das gilt auch bei freiwillig gesetzlich Versicherten.
Allerdings sind die Versicherungen verpflichtet, den Versicherten eine Basisabsicherung für Notfälle anzubieten.
Im Jahr 202 betrugen die Beitragsrückstände in der Sozialversicherung ungefähr 18 Milliarden Euro. Die freiwillige Krankenversicherung machte hier den größten Anteil aus.
Fristen für freiwillig Versicherte
Sobald ein Arbeitnehmer die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, bleibt er in seiner Krankenkasse. Voraussetzung dafür ist, dass er dem Verbleib nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.
Unterschreitet ein Arbeitnehmer die Entgeltgrenze, ist er automatisch wieder pflichtversichert.
Wenn die Pflichtmitgliedschaft endet, haben Versicherte sonst die Möglichkeit, der GKV innerhalb von drei Monaten mitzuteilen, ob sie freiwillig gesetzlich versichert bleiben oder zur PKV wechseln wollen. Dieser Fall tritt zum Beispiel dann ein, wenn ein Familienmitglied gesetzlich mitversichert war und sich danach direkt selbständig macht.
Wer in diesem Fall länger als drei Monate wartet, muss in die PKV wechseln.
Die Mindestversicherungsdauer für die freiwillige GKV beträgt zwei Monate. So lange ist die Kündigungsfrist. Gekündigt werden kann jeweils zum Monatsende. Eine maximale Versicherungsdauer in der freiwilligen Krankenversicherung gibt es nicht.
Sie endet jedoch dann, wenn wieder Versicherungspflicht besteht, zum Beispiel bei Arbeitslosigkeit oder bei geringerem Einkommen.