Forfaiteur und Forfaitist
Der Begriff „Forfaitierung“ leitet sich aus dem Französischen Begriff für „Pauschale“, „forfait“ ab. Abgeleitet werden daraus weitere Begrifflichkeiten der Forfaitierung. Der Käufer einer Forderung heißt demnach Forfaiteur, der Verkäufer Forfaitist. Dieser ist der Käufer einer Forderung bei Forfaitierungsgeschäften.
Wie läuft eine Forfaitierung ab?
Die Forfaitierung beim Leasing erfolgt in mehreren Schritten:
- Leasinggeber kauft Leasingobjekt
Zunächst erwirbt der Leasinggeber ein Objekt. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Auto, eine Maschine oder um eine andere Sache handeln. - Leasinggeber vermietet das Objekt an den Leasingnehmer
Für das Leasing des Objekts zahlt der Leasingnehmer Raten an den Leasinggeber. - Leasinggeber verkauft Forderungen an die Bank
Mit dem Verkauf der Zahlungsansprüche an ein Finanzinstitut erhält der Leasinggeber neues Kapital, um weitere Objekte für das Leasing zu kaufen. Der Verkauf der Forderungen dient somit der Refinanzierung des Geschäfts. - Leasingraten von Leasingnehmer werden von Bank eingezogen
Nach der Übertragung der Forderungen an die Bank kann diese die fälligen Raten direkt vom Leasingnehmer einziehen. Der Leasinggeber ist am Forderungsmanagement nicht mehr beteiligt.
Ankaufskosten
Der Preis, den die Bank für die Leasingobjekte bezahlt, richtet sich an den jeweils aktuellen Barwerten der Sache abzüglich der Kosten für die Administration sowie der Umsatzsteuer.
Folgen der Forfaitierung für den Leasingnehmer
Leasingnehmer spüren bei einer Forfaitierung in der Regel keine Veränderungen. Dies gilt umso mehr, wenn die Forfaitierung als „stille Zession“, also stille Abtretung erfolgt. In diesem Fall wurden die Forderungen des Leasingunternehmens an eine Bank verkauft.
Die monatlichen Raten des Leasingnehmers werden weiterhin wie gewohnt eingezogen. Somit macht es für Leasingnehmer keinen Unterschied, ob der Zahlungsempfänger das Leasingunternehmen oder die Bank ist.
Leasingkonditionen bleiben die gleichen
Obwohl bei einer Forfaitierung eine andere Partei die Forderungen übernimmt, gelten die gleichen Leasingkonditionen wie vorher. Die Vertragslaufzeit bleibt die gleiche, ebenso werden sich die Gesamtkosten für das Leasing nicht ändern. Für die Pflege der Leasingobjekte ist ohnehin der Leasingnehmer verantwortlich.
Wichtig ist weiterhin, dass Leasingnehmer vor allem bei der späteren Übergabe des Leasingobjekts darauf achten, dass keine größeren Mängel beanstandet werden und die Rückgabe nicht zum Verlustgeschäft wird.
Gänge Fehler beim Autoleasing vermeiden
So vermeiden Sie fünf gängige Fehler beim Autoleasing:
- Gesamtkosten kennen
- Keine zu langen Vertragslaufzeiten wählen
- Das eigene Nutzungsverhalten kennen
- Nicht bei der Versicherung einsparen
- Bei der Rückgabe nicht überrumpeln lassen
Vorteile für das Leasingunternehmen
Leasinggesellschaften profitieren in mehrerlei Hinsicht von der Forfaitierung. Zum einen sorgt diese Methode dafür, dass sie liquide bleiben und durch das Kapital neue Kunden akquirieren können. Zum anderen können Leasingunternehmen über die Bilanzierung von Forfaitierungen Gewerbesteuern einsparen.
Darüber hinaus senken die Unternehmen die Kosten für die Verwaltung von Verträgen. Sie müssen sich nach dem Verkauf der Forderungen nicht mehr um das komplette Forderungsmanagement kümmern.
Allerdings kann dieser Vorteil wieder aufgehoben werden, wenn die Leasinggesellschaft mit dem frischen Kapital durch die Forfaitierung wieder neue Leasinggeschäfte finanziert.
Forfaitierung als Alternative zum Darlehen
Leasinggesellschaften nutzen die Forfaitierung in der Regel als günstige Alternative zu einem Darlehen. Durch den Verkauf der Forderungen müssen sie keine weiteren Sicherheiten liefern, da die Leasingobjekte bereits als Sicherheit dienen. Indem Steuern und Verwaltungskosten eingespart werden, wird die Finanzierung über die Forfaitierung nochmals günstiger.
Bonitätsrisiko und Anwartschaftsrecht der Bank
Nachdem die Bank die Forderungen der Leasinggesellschaft im Rahmen der Forfaitierung übernommen hat, trägt sie das sogenannte Bonitätsrisiko der Leasingnehmer. Sie ist somit bei Zahlungsausfall allein verantwortlich und kann den Forfaitisten nicht belangen.
Sicherheiten für die Bank
Als Sicherheit bei der Forfaitierung erhält die Bank entweder das Anwartschaftsrecht oder das Recht auf Eigentumsvorbehalt. Das Recht auf Anwartschaft bedeutet, dass die Bank die Möglichkeit hat, das Leasingobjekt bei Zahlungsausfall zu kaufen.
Wird der Eigentumsvorbehalt in Anspruch genommen, kann die Bank das Objekt so lange als ihr Eigentum betrachten, bis der Leasingnehmer die letzte Rate aus dem Leasingvertrag beglichen hat. Die Bank ist somit davor geschützt, dass sie bei ausbleibenden Zahlungen überhaupt kein Geld mehr erhält und Verluste erzielt.
Veritätsrisiko bei der Forfaitierung
Eine Forfaitierung kann durch einen Betrug zu einem großen Verlustgeschäft für Banken führen. So ist es zum Beispiel möglich, dass Betrüger einem Finanzinstitut Forderungen für Sachen verkaufen, die gar nicht existent sind. Sie erhalten dann Kapital ohne eine Gegenleistung dafür zu geben.
Wird diese Täuschung aufgedeckt, erlischt das Recht des Forfaitisten, vom Forfaiteur Geld für die Forderungen zu erhalten. Letztlich haftet jeder Verkäufer für den rechtlichen Bestand der Forderungen. In diesem Fall spricht man auch von der „Verität“ der Forderungen.
So mindern Banken das Betrugsrisiko bei Forfaitierungen
Banken verfügen über verschiedene Möglichkeiten, um das Veritätsrisiko zu minimieren. Zunächst können Sie vom Forderungsschuldner ein Schuldanerkenntnis verlangen. Darüber hinaus prüfen Banken in der Regel die Bonität der Leasinggesellschaften sowie der Leasingobjekte genau. In einem weiteren Schritt werden die meisten Banken den Eigentumsvorbehalt in Anspruch nehmen und die Eigentumsrechte der Leasingobjekte auf sich übertragen.
Für Leasingunternehmen ist es bei Forfaitierungen immer wichtig, alle erforderlichen Dokumente, Verträge oder Zahlen offenzulegen, um dem Betrugsverdacht zu entgehen.
Ursprünglich bei Exportgeschäften genutzt
Die Forfaitierung wurde erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg eingesetzt. Damals übernahmen Schweizer Banken die Forderungen für die Zahlung von Getreideverkäufen der USA an osteuropäische Länder. Später war die Forfaitierung weiterhin ein Mittel, um die Forderungen aus Exportgeschäften zu verkaufen.
Die Forfaitierung beim Leasing
Heute wird das Mittel der Forfaitierung häufig beim Autoleasing eingesetzt. Es hilft Leasinggesellschaften dabei, liquide zu bleiben, indem sie die Forderungen aus Leasingverträgen an eine Bank verkaufen und dafür Kapital oder Sicherheiten erhalten. Die Forfaitierung wird in diesem Fall ähnlich wie eine Finanzierung genutzt.
Besonderheit der Forfaitierung
Das Besondere an der Forfaitierung besteht darin, dass der Käufer von Forderungen kein Rückgriffrecht auf den Verkäufer hat. Dies bedeutet, dass er sich bei Zahlungsausfall des Leasingnehmers direkt an den Leasingnehmer wenden muss und nicht mehr an den Forfaitisten.
Unechte Forfaitierung
Beim Aufkauf von Forderungen kann es auch die sogenannte „unechte Forfaitierung“ geben. In diesem Fall entfällt der Verzicht auf das Rückgriffrecht und der Forfaitist muss die Forderungen, die er an den Forfaiteur verkauft hat wieder zurückkaufen. Dies ist dann der Fall, wenn der Leasingnehmer zahlungsunfähig ist. In der Leasingpraxis werden jedoch eher selten unechte Forfaitierungen genutzt. Im Gegenzug zum Factoring werden Forfaitierungsverträge für Einzelfälle abgeschlossen.