Die Arbeitnehmersparzulage wurde vom Staat vor allem für Haushalte mit geringeren Einkommen konzipiert. Durch die Förderung sollen gerade auch diese Arbeitnehmer die Möglichkeit erhalten, leichter Kapital anzusparen und Vermögen breiter zu fächern.
Für diese Anlageformen kann die Arbeitnehmersparzulage eingesetzt werden
Die Arbeitnehmersparzulage ist grundsätzlich für Vermögenswirksame Leistungen zulässig, die sowohl für wohnwirtschaftliche Zwecke als auch für Investitionen in Aktienfonds genutzt werden können. Somit ergeben sich folgende mögliche Anlageprodukte, die mit der Sparzulage staatlich gefördert werden können:
- Betriebliche Sparformen: Dabei kann es sich um Unternehmensanteile handeln oder um Aktienfonds des Unternehmens, in dem der Arbeitnehmer beschäftigt ist. Dazu zählen unter anderem der Fondssparplan sowie der Banksparplan.
- Bausparvertrag: Diese klassische Form des Sparvertrags, der mit einer wohnbaulichen Investition verknüpft wird, kann ähnlich wie mit der Wohnungsbauprämie auch mit der Sparzulage gestützt werden.
- Darlehenstilgung selbstgenutzter Immobilien: Haben sich Sparer etwa per Baufinanzierung eine Immobilie gekauft, die sie auch bewohnen, kann die Sparzulage auch zur Tilgung des Darlehens genutzt werden.
- Offene Investmentfonds: Haben Arbeitnehmer ihre vermögenswirksamen Leistungen in Aktien oder Fonds angelegt, ist ebenfalls eine Förderung mit der Arbeitnehmersparzulage möglich.
Einen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben alle Arbeitnehmer, die Vermögenswirksame Leistungen erhalten, Aktien, Bausparverträge oder Unternehmensanteile halten und unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen.
Gehaltsabzug um Arbeitnehmersparzulage zu beantragen
Zahlt der Arbeitgeber die maximalen Vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von 470 Euro pro Jahr nicht, können Arbeitnehmer ihn bitten, diese direkt vom Gehalt abzuführen. Auf diese Weise sichern sich Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen.
Bedingungen
Um die Arbeitnehmersparzulage zu erhalten, dürfen die Antragsteller eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die Höhe der Einkommensgrenze hängt zum einen davon ab, ob die Antragsteller ledig oder verheiratet sind beziehungsweise in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft miteinander verbunden sind. Darüber hinaus spielt es für die Höhe des maximalen Einkommens ebenso eine Rolle, ob Vermögenswirksame Leistungen auch für Aktien genutzt wird oder für Bausparverträge.
Voraussetzung für die staatliche Förderung ist, dass das zu versteuernde Einkommen innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen liegt. Diese liegen aktuell beim Bausparen 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete.
In den folgenden Tabellen haben wir die jeweiligen Einkommensgrenzen sowie die möglichen Sparzulagen für Sie aufgelistet.
Einkommensgrenzen und Förderung bei Bausparverträgen mit Vermögenswirksamen Leistungen
Unverheiratete Arbeitnehmer | Arbeitnehmer verheiratet/in eingetragener Lebenspartnerschaft
1 Arbeitnehmer |
Arbeitnehmer verheiratet/in eingetragener Lebenspartnerschaft
2 Arbeitnehmer |
|
---|---|---|---|
Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr | 470 Euro | 470 Euro | 940 Euro |
Förderungshöhe | 9 Prozent | 9 Prozent | 9 Prozent |
Maximale Sparzulage | 43 Euro | 43 Euro | 86 Euro |
Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) | 17.900 Euro | 35.800 Euro | 35.800 Euro |
Einkommensgrenzen und Förderung bei Aktienfonds mit Vermögenswirksamen Leistungen
Unverheiratete Arbeitnehmer | Arbeitnehmer verheiratet/in eingetragener Lebenspartnerschaft | |
---|---|---|
Maximal geförderte Sparleistung pro Jahr | 400 Euro | 800 Euro |
Maximale Förderungshöhe | 20 Prozent | 20 Prozent |
Maximale Sparzulage | 80 Euro | 160 Euro |
Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen) | 20.000 Euro | 40.000 Euro |
Kinderfreibeträge abziehbar
Vom zu versteuernden Einkommen können Sie Kinderfreibeträge in Höhe von 3.624 Euro pro Kind pro Jahr bei Alleinstehenden sowie 7.248 Euro bei Verheirateten pro Kind pro Jahr abziehen. Somit können Familien mit vielen Kindern auch bei einem relativ hohen Nettoeinkommen noch von der Arbeitnehmersparzulage profitieren.
Sparzulage für Aktien UND Bausparverträge
Wenn Sie Vermögenswirksame Leistungen für Aktien und für Bausparverträge von Ihrem Arbeitgeber erhalten, können Sie die Arbeitnehmersparzulage für beide Anlageformen gleichzeitig erhalten, sofern Sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen. Somit können Singles bis zu 123 Euro pro Jahr an Sparzulage, Verheiratete und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebende bis zu 246 Euro vom Staat erhalten.
Versteuern der Arbeitnehmersparzulage
Da die Arbeitnehmersparzulage nicht zu den Einkünften gemäß Einkommensteuergesetz gezählt wird, müssen Sie diese auch nicht versteuern.
Diese wird auf Antrag des Arbeitnehmers vom zuständigen Finanzamt festgesetzt (§ 13 Abs. 2 5. VermBG).
Weitere Bedingungen für die Arbeitnehmersparzulage
Neben der Einkommensgrenze zählt auch der Erhalt von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) zu den Voraussetzungen für die Sparzulage. Darüber hinaus darf die Zulage nur für die oben beschriebenen Anlageformen innerhalb der Vermögenswirksamen Leistungen verwendet werden.
Erfüllt der Antragsteller die Bedingungen für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage nicht mehr, kann das zuständige Finanzamt die Auszahlung der gesammelten Sparzulagen sperren. Wurden bereits Zulagen ausgezahlt, kann das Finanzamt diese vom Antragsteller zurückfordern. Die Rückforderung kann auch dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer über die Sparzulage bereits direkt verfügt hat. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Finanzamt nachgeprüft und festgestellt hat, dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf die Zulage hatte.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass Antragsteller immer im Vorfeld prüfen, ob sie alle Anforderungen für den Erhalt der Sparzulage erfüllen. Es liegt in ihrer eigenen Verantwortung, korrekte Angaben zu machen. Beachten Sie auch, dass Sie keinen Anspruch auf die Zahlung Vermögenswirksamer Leistungen durch den Arbeitgeber haben. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung.
Vermögenswirksame Leistungen bei Arbeitslosigkeit
Bei Arbeitslosigkeit übernimmt das Arbeitsamt die Zahlung der Vermögenswirksamen Leistungen nicht. Somit entfällt für Arbeitslose auch die Möglichkeit, eine Arbeitnehmersparzulage zu erhalten.
Jedoch kann während der Laufzeit der VL-Vertrag beitragsfrei gestellt werden bzw. die Beiträge selbst finanziert werden.
Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Die Höhe der Arbeitnehmersparzulage hat sich im Jahr 2022 im Vergleich zu den Vorjahren nicht geändert.
- Singles können pro Jahr eine maximale Sparzulage von 140 Euro erhalten, wenn Sie Vermögenswirksame Leistungen für Aktien und Bausparverträge nutzen. Werden die VL für einen Bausparvertrag verwendet, bekommen Alleinstehende maximal 43 Euro, für VL-Aktien 80 Euro.
- Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebende können bis zu 246 Euro an Sparzulage bekommen. Nur für VL-Bausparen erhalten sie bis zu 86 Euro pro Jahr, für VL-Aktienfonds bis zu 160 Euro jährlich.
Die Arbeitnehmersparzulage wird über die „Zentralstelle Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohnungsbauprämie“ (ZANS) verwaltet und kontrolliert. Die zuständigen Finanzämter setzen die Höhe der Sparzulage nach Antrag fest. Für Rückfragen zur Auszahlung stehen die Finanzämter den Antragstellern zur Verfügung. Nach Ablauf der Sperrfrist zahlt das Finanzamt die Sparzulage an die Arbeitnehmer aus.
Beantragen der Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage können Sie direkt mit Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen, die Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Sie müssen dafür lediglich einen Haken in der Erklärung setzen und ein zusätzliches Antragsformular beilegen. Dabei handelt es sich um die Anlage „Bescheinigung zu VL“.
Wer versäumt hat, die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, hat die Möglichkeit, die Zulage bis zu vier Jahre rückwirkend anzufordern.
Wichtig ist dabei natürlich, dass Sie auch rückwirkend alle Voraussetzungen für den Erhalt der Zulage erfüllen.
Kosten
Die Kosten für die Arbeitnehmersparzulage teilen sich der Bund, die Länder und die Gemeinden. Der Bund übernimmt 42,5 Prozent, die Bundesländer 42,5 Prozent und die Gemeinden 15 Prozent der finanziellen Zuschüsse.
Durch die Förderung werden die Steuereinnahmen des Fiskus verringert. Das Bundesfinanzministerium schätzt die Mindereinnahmen im Jahr 2015 und 2016 auf je 100 Millionen Euro. Im Jahr 2013 lagen die geschätzten Verluste an Einnahmen durch Steuergelder noch bei 135 Millionen sowie im Jahr 2014 bei 113 Millionen Euro. Aus den Daten des Finanzministeriums geht nicht hervor, ob die geringere Belastung der Staatskasse aus rückläufigen Anträgen bei der Arbeitnehmersparzulage herrührt.