Badische Versicherungen

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: November 08, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Über das Unternehmen

    Der BGV/Badische Versicherungen ist eine deutsche Versicherungsgruppe, die Privat- und Firmenkunden in ganz Deutschland ein umfangreiches Absicherungsangebot für nahezu alle Lebensbereiche anbietet. Der Unternehmenssitz ist in Karlsruhe.

    Als der „Kommunalen Feuerversicherungsverband“ im Jahr 1923 in Karlsruhe ins Leben gerufen wird, waren Schäden durch Brände noch sehr häufig. Somit lag der Schwerpunkt des Verbands zunächst bei der Absicherung von Kommunen und Gemeinden gegen hohe Kosten, die aus Brandschäden resultierten. Verantwortung für den neuen Verband trugen damals acht Gemeinden bzw. Städte aus Baden gemeinsam. Hierzu zählten u.a. Karlsruhe, Kehl sowie Mannheim und Pforzheim.

    Einige Jahre später wurde aus dem Feuerversicherer schließlich der „Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV)“, der noch weitere Versicherungsleistungen übernimmt. Heute zählt der Verband über 800 Mitglieder, d.h. Gemeinden, Landkreise oder Verbände.

    Heute ist der BGV Badische Versicherungen eine umfangreiche Versicherungsgruppe. Das Unternehmen gehört zu den größten Versicherern im badischen Raum. Zur Gruppe gehören drei Tochterunternehmen: Die BGV-Versicherung AG, die Badische Allgemeine Versicherung AG sowie die Badische Rechtsschutzversicherung AG. In ganz Baden unterhält die BGV-Gruppe Geschäftsstellen und beschäftigt inzwischen mehr als 700 Mitarbeiter, die über 1,6 Millionen Policen verwalten.

    Der Umsatz der BGV-Gruppe betrug im Jahr 2014 knapp 300 Millionen Euro.

    Adresse und Kontakt

    BGV / Badische Versicherungen, Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe

    E-Mail: service@bgv.de
    Webseite: www.bgv.de
    Hotline: 0721 / 66 00 (Ortstarif)

    Breites Angebot für Privatkunden

    Ursprünglich als Versicherer für Kommunen und Gemeinden aus Baden gestartet, sind die BGV Badische Versicherungen heute auch ein gefragter Versicherer für Privatkunden. Hier reicht das Spektrum von der klassischen Kfz-Versicherung bis hin zu speziellen Haftpflichtversicherungen für die Jagd oder Boote. Eine private Krankenversicherung gehört mittlerweile ebenfalls zum Leistungsspektrum der Versicherungsgruppe aus Karlsruhe. 

    Auto, Haus & Recht

    Kfz-Versicherung

    Mit der Kfz-Versicherung dieser Versicherung können Sie zwischen drei Tarifklassen auswählen: Basis, Klassik und Exklusiv. Der Versicherer bietet in allen Tarifen einen komfortablen Versicherungsschutz.

    Die Basisabsicherung enthält bereits eine Neupreisentschädigung für PKW bis zu sechs Monaten sowie den möglichen Rückkauf von Vollkasko-Schäden. Darüber hinaus sind alle Kfz-Tarife mit der sogenannten Mallorca-Police ausgestattet. Dies bedeutet, dass Versicherungsnehmer auch bei der Mietwagenanmietung im europäischen Ausland über diese Autoversicherung abgesichert sind. In allen Tarifen ist auch die Fahrzeugsonderausstattung mit mindestens 5.000 Euro versichert.

    Die Deckungssumme beträgt acht Millionen Euro im Tarif „Basis“ und reicht bis zu 12 Millionen Euro im Tarif „Exklusiv“. Während Kunden im Basis-Tarif im Schadensfall eine vorgeschriebene Werkstatt aufsuchen müssen, entfällt die Werkstattbindung im Exklusiv-Tarif. Im Klassik-Tarif können Versicherte eine Werkstatt aus den Vorschlägen der BGV auswählen.

    Zusätzliche Leistungen in der Kfz-Versicherung im Tarif Exklusiv:

    • Absicherung bei Tierbissen mit Folgeschäden bis zu 5.000 Euro (Exklusiv-Tarif)
    • Möglichkeit, einen Rabattschutz zu wählen, der eine Tariferhöhung durch Absenken der SF-Klasse nach einem Unfall verhindert
    • Versicherung bei grober Fahrlässigkeit

    Tarif für junge Fahrer

    Mit dem Tarif „Jung und Mobil“ können auch junge Fahrer ab 17 Jahren zum Beispiel für den „Führerschein ab 17“ eine eigene Kfz-Versicherung abschließen. Dieses Produkt kann von allen genutzt werden, deren Eltern, Geschwister oder Großeltern ein Auto bei der BGV versichert haben. Ein Vorteil des Tarifs besteht darin, dass ein Schutzbrief enthalten ist.

    Neben der klassischen Autoversicherung bietet die BGV noch weitere individuelle KfzTarife an. Dabei handelt es sich um Versicherungen für Oldtimer, Mopeds und Motorräder.

    So können Sie eine Kfz-Versicherung online beim BGV abschließen:

    1. Starten Sie den Online-Antrag. Laut Angaben des Versicherers dauert der gesamte Vorgang drei Minuten.
    2. Geben Sie Ihre Fahrzeugdaten ein. Wählen Sie u.a. aus, ob das Kfz finanziert wurde und wo es abgestellt wird.
    3. Hinterlegen Sie Ihre persönlichen Daten sowie Ihre SF-Klasse.
    4. Wählen Sie die Art des Vertrags (Basis, Klassik, Komfort) und entscheiden Sie sich optional für weitere Produkte wie einen Schutzbrief oder eine Kfz-Unfallversicherung.
    5. Zum Schluss werden Ihre Beitragshöhe und der gewählte Tarif angezeigt. Sobald Sie den Antrag abgeschickt haben, erhalten Sie umgehend Ihre eVB-Nummer, mit der Sie Ihr Auto an- oder ummelden können.

    Abschluss für junge Fahrer nicht online möglich

    Die Kfz-Versicherung für 17- und 18-Jährige kann nicht online abgeschlossen werden.

    Motorradversicherung

    Motorradversicherungen entschädigen Versicherungsnehmer finanziell nach einem Unfall, indem den Unfallopfern Vermögens- und Sachschäden ersetzt werden. Die Motorradversicherung der BGV kann für Motorräder, Leichtkrafträder und Roller abgeschlossen werden. Die Kraftfahrzeughaftpflicht ist für Motorräder ab einem Hubraum von 126 ccm gesetzlich vorgeschrieben. Schäden, die Dritten mit dem eigenen Fahrzeug zugefügt werden, sind bis zu 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgesichert. 

    Zu den Leistungen des Tarifs Klassik der Motorradversicherung der BGV zählen folgende:

    • 100 Millionen Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
    • Versicherungsschutz europaweit
    • Beitragsfreie Ruheversicherung außerhalb der Saison
    • Mallorca-Police
    • Zusammenstoß mit Tieren in Teil- und Vollkasko
    • Tierbiss mit Folgeschäden bis zu 5.000 Euro in Teil- und Vollkasko
    • Glasbruchschäden in Teil- und Vollkasko
    • Diebstahl und Raub in Teil- und Vollkasko
    • Brand und Explosion in Teil- und Vollkasko
    • Schäden durch Naturgewalten, inklusive Lawinen in Teil- und Vollkasko
    • Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit in Teil- und Vollkasko
    • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug in Vollkasko
    • Vandalismus in Vollkasko

    Der Versicherungsschutz gilt in ganz Europa. Wird das Motorrad vorübergehend still gelegt, besteht für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten ein beitragsfreier Versicherungsschutz. Schäden am eigenen Fahrzeug sind sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Teilkasko nicht mitversichert. Außerdem sind Schäden durch Unfälle oder Vandalismus nicht in der Teilkasko und Verschleißschäden am eigenen Fahrzeug nicht in der Vollkasko abgesichert. Im Rahmen der Schutzbriefversicherung sind Fahrzeugreparaturen, die über die Pannenhilfe hinausgehen, nicht versichert. 

    Zusätzlich kann eine Schutzbriefversicherung in den Tarifen Basis, Klassik und Exklusiv abgeschlossen werden. Im Rahmen dessen werden organisatorische Aspekte, wie die Bergung des Fahrzeugs oder die Erstattung von Übernachtungskosten, bezüglich einer Panne oder eines Unfalls übernommen. 

    Fahrrad - und E-Bike-Versicherung

    Die Fahrrad- und E-Bike-Versicherung sichert sowohl Fahrräder ohne elektrischen Antrieb als auch Fahrräder mit elektrischem Antrieb mit einer Motorleistung bis zu 25 km/h ab. Sollte das Fahrrad über eine stärkere elektrische Unterstützung verfügen, muss es über die BGV-Mopedversicherung versichert werden. 

    Die Fahrradversicherung der BGV ist in den Tarifen NEO mobil S, NEO mobil M und NEO mobil L verfügbar. Folgende Leistungen sind in allen Tarifen versichert:

    • Diebstahl
    • Vandalismus
    • Unfallschäden
    • Sturzschäden
    • Elektronikschäden
    • Carbonräder
    • Täglich kündbar
    • Neuwertentschädigung bis zu 12 Monate 

    Für die Ermittlung der Kosten für die Fahrrad- und E-Bike-Versicherung sind unter anderem die Parameter des Neupreises als auch das Kaufdatum des Fahrzeugs nötig. Zu versicherungspflichtigen E-Bikes und Pedelecs zählen Fahrräder mit Anfahrhilfen bis maximal 6 km/h und Trittunterstützung bis maximal 25 km/h. Pedelecs und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 25 km/h können in einer Hausratversicherung mitversichert werden. 

    Oldtimer-Versicherung

    Eine Oldtimer-Versicherung bietet einen speziellen Versicherungsschutz für historische Fahrzeuge, die mindestens 20 Jahre alt sind und eine jährliche Fahrleistung von unter 5.000 Kilometern aufweisen. Das Alltagsfahrzeug sollte ebenfalls bei der BGV versichert sein und alle Personen, die den Oldtimer nutzen, müssen über 23 Jahre alt sein.

    Die Oldtimer-Versicherung der BGV ist in der Tarifvariante Komfort erhältlich. Folgende Leistungen sind in diesem Tarif verfügbar:

    • Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von 100 Millionen Euro
    • Kollision mit Tieren in Teil- und Vollkasko
    • Tierbiss in Teil- und Vollkasko
    • Kurzschlussschäden in Teil- und Vollkasko
    • Glasbruch in Teil- und Vollkasko
    • Diebstahl als auch Raub in Teil- und Vollkasko
    • Schäden durch Naturgewalten, inklusive Lawinen in Teil- und Vollkasko
    • Transportschäden in Teil- und Vollkasko
    • Vandalismus in Teil- und Vollkasko
    • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug in Vollkasko

    Zusätzlich kann die Oldtimer-Versicherung um eine Classic-Schutzbriefversicherung erweitert werden. Hier sind Abschleppdienste für Pannen, Unfälle als auch Totalschäden abgesichert. Im Rahmen der Verwendung des Fahrzeugs ist eine land- und forstwirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen. Wird der Oldtimer nicht benutzt, muss er in einer Garage untergestellt sein. 

    Wohnmobilversicherung

    Die Wohnmobilversicherung der BGV sichert gegen finanzielle Risiken ab, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Wohnmobils entstehen können. Hier können neben der verpflichtenden Haftpflichtversicherung eine Teil- oder Vollkasko als auch eine Kfz-Unfallversicherung sowie eine Fahrerschutzversicherung abgeschlossen werden. 

    Zu den Leistungen der Wohnmobilversicherung der BGV zählen folgende:

    • 100 Millionen Euro Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
    • 15 Millionen Euro Einzelpersonendeckung in der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung
    • Mallorca-Deckung: Versicherungsschutz für gemietete Wohnmobile im Ausland
    • Absicherung gegen Kollision mit Tieren in Teil- und Vollkasko
    • Tierbiss mit Folgeschäden bis zu 5.000 Euro in Teil- und Vollkasko
    • Kurzschlussschäden inklusive Folgeschäden bis zu 5.000 Euro in Teil- und Vollkasko
    • Lawinenschäden in Teil- und Vollkasko
    • Transport auf Schiffen
    • Grobe Fahrlässigkeit in Teil- und Vollkasko
    • Schlösseraustausch nach Diebstahl der Schlüssel bis zu 500 Euro in Teil- und Vollkasko

    In der Kfz-Haftpflichtversicherung sind Schäden am eigenen Fahrzeug nicht abgedeckt. Außerdem sind in der Teilkasko Schäden am Fahrzeug, die durch Unfälle oder Vandalismus verursacht werden, nicht versichert. Verschleißschäden am Wohnmobil sind zudem nicht in der Vollkasko mit inbegriffen. Die Kfz-Unfallversicherung deckt keine Heilbehandlungskosten als auch Schmerzensgeld und die Fahrerschutzversicherung kommt nicht für Personenschäden auf, für die eine Dritte Person verantwortlich ist. 

    Nicht motorisierte Wohnwagen als auch deren Anhänger können nicht in der Wohnmobilversicherung mit aufgenommen werden und müssen durch eine eigenständige Anhängerversicherung abgesichert werden. 

    Private Haftpflichtversicherung

    Wie die Kfz-Versicherung ist auch die private Haftpflichtversicherung dieses Versicherers in die drei Tarifgruppen, Basis, Klassik und Exklusiv aufgeteilt. Im Vergleich mit anderen Versicherungen liegt der Beschwerdeanteil laut BaFin auf einem sehr niedrigen Niveau. Mit einer Deckungssumme von 50 Millionen Euro pauschal bietet der Exklusiv-Tarif eine sehr hohe Absicherung.

    Folgende Leistungen sind in allen Tarifen enthalten:

    • Deckungssumme von drei Millionen Euro pauschal für Personen- oder Sachschäden
    • Deckung von Vermögensschäden bis 100.000 Euro
    • Absicherung bei Internetschäden oder Umweltschäden
    • Deckung bei Schäden an Mietsachen bis 300.000 Euro
    • Unbegrenzter Versicherungsschutz innerhalb Europas
    • Ein Jahr Versicherungsschutz weltweit
    • Bauherrenhaftpflicht bis 50.000 Euro enthalten (unbegrenzt im Exklusiv-Tarif)

    Soll der Versicherungsschutz beim BGV sehr umfangreich sein, können sich Versicherte für den Exklusiv-Tarif entscheiden. Mit dieser Privathaftpflicht entfällt die Selbstbeteiligung. Darüber hinaus sind ehrenamtliche Tätigkeiten versichert und die Versicherungssumme wird auf 50 Millionen Euro erhöht, auch bei Schäden an Mietsachen. Schäden durch deliktunfähige Kinder sind bis zum siebten, bei Unfällen im Straßenverkehr bis zum zehnten Lebensjahr mit der vollen Versicherungssumme gedeckt.

    Ein Extra ist auch die sogenannte „Umbrella“-Deckung. Sie bietet den vollen Schutz des „Exklusiv“-Tarifs, wenn Versicherungsnehmer die alte Versicherung gekündigt haben und noch warten müssen, bis sie bei der BGV versichert sind. Die Kosten für die neue Haftpflicht reduzieren sich in dieser Zeit um die Hälfte.

    Doppelversicherung vermeiden

    Überprüfen Sie vor dem Abschluss einer Privathaftpflicht immer, ob bereits ein Vertrag besteht. Im Falle einer Doppelversicherung können Sie von einem besonderen Kündigungsrecht Gebrauch machen, zum Beispiel, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben und eine gemeinsame Haftpflicht abschließen wollen.

    Haus-und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung

    Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht schützt Versicherungsnehmer der Badische Versicherung vor Schadenersatzforderungen, die entstehen, wenn Dritte auf dem eigenen Grundstück zu Schaden kommen. Besitzer von Mehrfamilienhäusern, die nicht selbst genutzt und vermietet werden, sollten daher in Erwägung ziehen sich durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abzusichern. 

    Die Haus- und Grunfbesitzerhaftpflicht ist in den Tarifvarianten Klassik und Exklusiv erhältlich. Folgende Leistungen sind in beiden Tarifen enthalten:

    • Abdeckung von Personen- und Sachschäden
    • Vermögensschäden bis 100.000 Euro
    • Selbstbeteiligung je Schadenfall entweder ohne oder mit 150 Euro
    • Allmählichkeitsschäden
    • Lagerung von gewässergefährdenden Substanzen
    • Bauherrenhaftpflicht für Umbauten und Renovierungen
    • Mitversicherung von beauftragten Personen für die Verwaltung, Reinigung als auch Betreuung der Grundstücke

    Risiken, wie die vertragliche Zusage des Versicherungsnehmers gegenüber Dritten, die eine Leistung ausführen sollen, sind nicht in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht der BGV abgesichert. Zudem beläuft sich die Leistung der Versicherung nur auf die zuvor festgelegten Summen. Je nach Vereinbarung kann eine Vertragslaufzeit von entweder einem oder fünf Jahren gewählt werden. Wird der Vertrag nicht durch den Versicherungsnehmer gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr. 

    Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

    Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist eine Art der Hausversicherung, die private Bauherren gegen Haftpflichtrisiken sowie Schadenersatzforderungen von Dritten, absichert. Zudem schützt diese Versicherung vor unberechtigten Forderungen, die beispielsweise von beauftragten Dienstleistern erhoben werden. 

    Folgende Leistungen sind in der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung der BGV abgedeckt:

    • Gesetzliche Haftpflicht als Bauherr
    • Gesetzliche Haftpflicht als Haus- oder Grundstückbesitzer für das Objekt
    • Gesetzliche Haftpflicht bei der Ausführung der Bauarbeiten oder ein Teil dieser in eigener Verantwortung 
    • Gesetzliche Haftpflicht bei Übernahme der Planung und/ oder der Bauleitung

    Als nicht in der Bauherrenhaftpflicht abgedeckt, gelten Schäden, die der Versicherungsnehmer selbst erleidet, Ansprüche aufgrund Abhandenkommens von Gegenständen sowie Schäden an gemieteten Sachen und vorsätzlich herbeigeführte Schäden als auch Strafen und Bußgelder. Der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung BGV endet mit der Beendigung des Bauvorhabens/ mit der Bezugsfertigkeit/ nach Ablauf von sechs Werktagen seit Nutzungsbeginn oder mit der behördlichen Gebrauchsabnahme des Objekts. 

    Tierhalterhaftpflicht-Versicherung

    Die Tierhalterhaftpflicht kommt für Schäden auf, die durch das eigene Tier verursacht werden. Für Hundebesitzer ist eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin vorgeschrieben. In Brandenburg, Sachsen, NRW, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Bayern ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht nicht verpflichtend. Für Pferde- und Zugtiere ist diese Versicherung in allen deutschen Bundesländern freiwillig. 

    Innerhalb der Tierhalterhaftpflicht-Versicherung können Singles und Paare als auch Familien zwischen zwei Modellen wählen. 

    Für Singles und Paare kann die Tierhalterhaftpflicht in den Tarifen Klassik und Exklusiv abgeschlossen werden. Folgende Leistungen sind in beiden genannten Tarifen enthalten: 

    • Personen- und Sachschäden 
    • 100.000 Euro Versicherungssumme für Vermögensschäden
    • Selbstbeteiligung je Schadenfall bei 0 Euro oder optional 150 Euro
    • Versicherungsschutz auch für Tierhüter
    • Auslandsaufenthalt in Europa unbegrenzt, weltweit bis zu 1 Jahr
    • Mietschadenabdeckung bei Hunden
    • Teilnahme an Pferde-Reitturnieren und anderen Wettbewerben
    • Versicherungsschutz für Welpen sowie Fohlen bis drei Monate
    • Private Kutschfahrten mit Pferden/ Ponys/ Maultieren/ Eseln

    Für Familien besteht ebenfalls die Möglichkeit zwischen den Tarifen Klassik und Exklusiv zu wählen. In diesen Tarifen sind ebenfalls alle bereits genannten Leistungen der Singles und Paare-Version enthalten. Zusätzlich werden folgende Fälle abgesichert:

    • Mitversicherung von Schäden der Angehörigen bis zu 5.000 Euro
    • Suche und Einfangen entlaufener Tiere bis zu 500 Euro
    • Neuwert-Entschädigung bis zu 5.000 Euro

    Gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere als auch Schäden, die über die Versicherungssumme hinaus gehen, sind nicht in der Tierhalterhaftpflicht abgedeckt. Zudem müssen Jagdhunde in einer separaten Haftpflichtversicherung versichert werden. Kampfhunde können nicht in die Tierhalterhaftpflicht aufgenommen werden. Bezüglich Zug- und Reittieren sind Pferderennen als auch die Vorbereitung des Rennens im Rahmen organisierter Trainings von der Tierhalterhaftpflicht ausgeschlossen. 

    Verkehrsrechtsschutzversicherung

    Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt vor Streitigkeiten rund um das eigene Fahrzeug und den Verkehr. Im Rahmen der Versicherung sind alle berechtigten Fahrer und Insassen abgesichert. Der Rechtsschutz der BVG besteht bereits bei außergerichtlichen Streitigkeiten, jedoch nicht im Sozialgerichts-Rechtsschutz. 

    Zu den Leistungen des Tarifs Pro SB Klassik der Verkehrsrechtsschutzversicherung zählen folgende:

    • Versicherung aller auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge
    • Fahrer- und Fußgänger-Rechtsschutz für Versicherungsnehmer und Mitversicherte
    • 1 Millionen Euro Versicherungssumme je Rechtsschutzfall
    • Strafkaution bis 100.000 Euro
    • Freie Wahl des Rechtsanwalts
    • Europaweit und in außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeers; weltweit für sechs Monate
    • Schadenersatz-Rechtsschutz
    • Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
    • Sozial-Rechtsschutz in Verkehrssachen
    • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsangelegenheiten 
    • Straf-Rechtsschutz
    • Ordnungdswidrigkeiten-Rechtsschutz

    Ordnungswidrigkeiten als auch Verwaltungsverfahren, die aufgrund eines Halte- oder Parkverstoßes eingeleitet werden, als auch jene, die ein Bußgeld bis einschließlich 60 Euro zur Folge haben, sind nicht in der Verkehrsrechtsschutzversicherung abgedeckt. Verträge für die Verkehrsrechtsschutzversicherung können bei der BVG mit Laufzeiten von entweder einem oder fünf Jahren abgeschlossen werden. Wird der Vertrag nicht durch den Versicherungsnehmer gekündigt, verlängert sich dieser automatisch um ein weiteres Jahr. 

    Hausratversicherung

    In einer Hausratversicherung werden alle beweglichen Wertgegenstände, die sich innerhalb des eigenen Hauses oder der Wohnung befinden, gegen Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasserschäden abgesichert. Die Hausratversicherung der BGV ist für Singles und Paare, Familien oder Best Ager verfügbar. Innerhalb dieser Versicherungsvarianten können Kunden zwischen den Tarifen Basis, Klassik und Exklusiv wählen.

    Folgende Leistungen sind für Singles und Paare, Familien und Best Ager in allen Tarifen enthalten: 

    • Mitversicherung von Feuerschäden, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
    • Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel
    • Selbstbehalt von 0 bis 150 Euro
    • Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit
    • Mitversicherung von Wertsachen
    • Seng- und Schmorschäden

    Die Tarife Klassik und Exklusiv bieten zusätzliche Leistungen für Familien:

    • Kinder-Eigenschadendeckung bis zu 5.000 Euro
    • Selbst verursachte Glasbruchschäden an Wohnung und Haus in Notfällen bis 1.000 Euro
    • Vorsorge-Versicherung für Hausrat von Kindern 

    Speziell für Senioren gibt es den BGV Tarif VitalPlus, der folgende Leistungen beinhaltet:

    • BGV GlasPlus inklusive
    • E-Mobil-Transport
    • Entfernung von Wespennestern als auch Schädlingsbekämpfung
    • Schlüsselnotdienst
    • Wäscheservice, Menüservice sowie Beratung für seniorengerechte Umbauten bei Bedarf 
    • Versicherungsschutz für Hausrat der Pflegekraft
    • Mehrleistungen für seniorengerechte Wiederbeschaffung-/ herstellung
    • Trickdiebstahl in- und außerhalb der Wohnung/ des Hauses 

    Der Versicherungsschutz umfasst die gesamte Einrichtung, Bekleidung, Anbauküchen, Gebrauchsgegenstände, Rollatoren und Krücken, elektronische Geräte, kleine Haustiere, Lebensmittel als auch Wertsachen, Bargeld, Kunst und Antiquitäten. Das Wohngebäude, in dem sich der Hausrat befindet, das Eigentum von Untermietern, Kraftfahrzeuge jeglicher Art als auch deren Anhänger und Gegenstände, die von einem anderen Versicherungsvertrag abgesichert werden, sind nicht in der Hausratversicherung der BGV versichert. 

    Wohngebäudeversicherung

    Eine Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden an der eigenen Immobilie auf, die durch Feuer, Blitz, Hagel, Sturm oder Leitungswasser verursacht werden können. Innerhalb der Versicherung gibt es die Möglichkeit einen Schutz speziell für Singles und Paare oder Familien abzuschließen. Hierbei kann zwischen den Tarifen Basis, Klassik und Exklusiv gewählt werden.

    Folgende Leistungen sind für Singles und Paare in allen genannten Tarifen enthalten:

    • Beitragsfreie Feuerrohbauversicherung
    • Aufräum-, Abbruchs-, Bewegungs- und Schutzkosten
    • Nutzwärmeschäden

    In den Tarifen Klassik und Exklusiv sind folgende zusätzliche Leistungen für Familien enthalten:

    • Kinder-Eigenschadendeckung bis zu 5.000 Euro
    • Selbst verursachte Glasbruchschäden in Notfällen bis zu 1.000 Euro
    • Kosten für notwendige Kinderbetreuung bis zu 1.000 Euro

    Als vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten Schäden, die vor dem Bezug des Gebäudes oder während Umbauarbeiten entstehen, Sengschäden, Schäden durch Verschleiß bei Mitversicherung technischer Gefahren als auch Schäden, die vor Beginn des Versicherungsschutzes oder während der Wartezeit eingetreten sind. 

    Gesundheit & Freizeit

    Private Krankenversicherung

    Die private Krankenversicherung der BGV bietet einen individuellen Versicherungsschutz, der freie Arztwahl, flexible Leistungskombinationen als auch Optionen zur Aufstockung beinhaltet. Die Höhe der Selbstbeteiligung der PKV ist jeweils vom gewählten Tarif abhängig. Je höher jedoch die Selbstbeteiligung ausfällt, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag. Innerhalb der privaten Krankenversicherung können die Leistungen, die bereits bezogen werden, nicht gekürzt werden.

    Neben gut verdienenden Angestellten können auch Selbstständige und Beamte in die private Krankenversicherung eintreten. Maßgeblich für den Beitrag sind der Gesundheitszustand sowie das Alter zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags. Unfälle oder Erkrankungen, die nach dem Eintritt in die Versicherung entstehen, sind für  die Versicherungsnehmer ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert. 

    Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der privaten Krankenversicherung nicht. Für jedes Kind als auch für jeden nicht erwerbstätigen Ehe- oder Lebenspartner müssen separate Beiträge eingezahlt werden. 

    Krankenzusatzversicherung

    Die Krankenzusatzversicherungen der BGV bietet individuelle Vorsorge in Form einer Gesundheitsvorsorgeversicherung, Heilpraktikerversicherung, Krankenhaususatzversicherung und Zahnzusatzversicherung. In den genannten Versicherungsvarianten sind folgende Leistungen enthalten:

    Gesundheitsvorsorgeversicherung

    • Regelmäßige Check-ups für Zähne, Herz-Kreislauf, Haut und Darm
    • Ergänzende Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krebs
    • Schutzimpfungen
    • Korrigierende Augenoperationen
    • Kostenerstattung von Seh- und Hörhilfen

    Heilpraktikerversicherung

    • Kostenbeteiligung für Naturheilverfahren
    • Leistungen bei alternativen Behandlungsmethoden wie Homöopathie, Akupunktur, Osteopathie
    • Frei wählbarer Arzt

    Krankenhauszusatzversicherung

    • Versicherungsschutz nach Unfällen
    • Freie Krankenhauswahl
    • Chefarzt-Behandlung
    • Einbettzimmer
    • Ersatzkrankenhaus-Tagegeld, Rooming-In, gesetzliche Zuzahlung
    • Anschlussheilbehandlungen, Reha inklusive Reha-Tagegeld
    • Ambulante Operationen, kosmetische Operationen 
    • Aufnahme- und Abschlussuntersucherung

    Zahnzusatzversicherung

    Die Zahnzusatzversicherung der BGV tritt direkt nach Abschluss des Vertrages und ohne Wartezeit in Kraft und sichert gegen Beschwerden im Mund- sowie Zahnbereich ab. Die Versicherung ist in den Tarifvarianten ZahnPRIVAT Kompakt, ZahnPRIVAT Optimal und ZahnPRIVAT Premium verfügbar. 

    In all den genannten Tarifen sind folgende Leistungen enthalten:

    • Keine Kürzungen bezüglich zahntechnischer Preis- und Leistungsverhältnis
    • Keine Obergrenze der Erstattung
    • Keine Kürzungen aufgrund fehlender Prophylaxe
    • Keine Abzüge bei fehlender Leistung der gesetzlichen Krankenkasse
    • Keine Wartezeit
    • Vereinfachte Risikoprüfung: 50 Prozent Paradontose- und Wurzelbehandlung
    • Implantate, Inlays und Onlays, Brücken, Kronen, Prothesen, Veneers, Kunststofffüllungen, Verblendung bis in den Seitenzahnbereich, Aufbissbehelfe und Schienen, Gnathologie, zahntechnische Laborarbeiten und Materialien, Prophylaxen sowie innovative Leistungen 

    Verschiedene Personengruppen können von einer Zahnzusatzversicherung profitieren:

    1. Personen mit bestehenden Zahnproblemen: Wenn Sie bereits Zahnprobleme haben, kann eine Zahnzusatzversicherung die Kosten für notwendige Behandlungen reduzieren.
    2. Menschen, die regelmäßige Zahnarztbesuche bevorzugen: Wenn Sie viel Wert auf Vorsorgeuntersuchungen und professionelle Zahnreinigungen legen, kann eine Versicherung dabei helfen, die entstehenden Kosten zu decken.
    3. Personen ohne umfassende Arbeitgeberleistungen: Wenn Ihr Arbeitgeber keine umfassende zahnärztliche Deckung bietet, kann eine Zahnzusatzversicherung helfen, die Versorgungskosten zu senken.
    4. Familien mit Kindern: Kinder benötigen oft spezielle zahnärztliche Betreuung und eine Versicherung kann die finanzielle Belastung für die Eltern verringern.
    5. Senioren: Da Zahnprobleme im Alter häufig auftreten, kann eine Zahnzusatzversicherung für ältere Menschen besonders nützlich sein.

    Auslandsreisekrankenversicherung

    Die Auslandsreisekrankenversicherung bietet weltweiten Schutz im Krankheitsfall. Hierbei werden stationäre Heilbehandlungen als auch Krankenrücktransporte von der Versicherung übernommen. Die Versicherung kann in den Varianten Jahrespolice und Tagespolice abgeschlossen werden. Für längere Reisen ist je nach Tarif eine Absicherung von zwei Monaten bis zu fünf Jahren möglich. 

    Zu den Leistungen des Versicherungsschutzes zählen folgende:

    • Weltweite Urlaubsreisen
    • Ambulante und stationäre Behandlung und dafür erforderliche Arzneimittel
    • Heilmittel und Hilfsmittel
    • Schmerzstillende Zahnbehandlungen, notwendige Füllungen und Reparaturen von Prothesen und provisorischer Zahnersatz
    • Medizinisch notwendige Transporte
    • Beratungen und Behandlungen durch Heilpraktiker, Osteopathen und Chiropraktiker (alternative Heilmethoden)
    • Mitaufnahme von Begleitpersonen bei stationären Aufenthalten von minderjährigen Kindern
    • Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis maximal 2.500 Euro
    • Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall

    Als vom Versicherungsschutz ausgeschlossen gelten Krankheiten oder Unfallfolgen, welche der Grund für die Reise waren. Dies ist beispielsweise der Fall bei Kur- und Sanatoriumsbehandlungen als auch Reha-Maßnahmen. Der Abschluss der Auslandsreisekrankenversicherung ist bis zum Tag der Abreise möglich. 

    Vorsorge & Vermögen

    Unfallversicherung

    Die Unfallversicherung der BGV sichert gegen Unfälle ab, die sich sowohl im privaten als auch im beruflichen Leben ereignen können. Die Leistungen der Unfallversicherung unterteilen sich in die Bereiche der Geld- und der Dienstleistungen. Innerhalb der Geldleistungen stellen die einmalige Invaliditätsleistung als auch die Unfallrente, welche bei Unfällen mit dauerhaften Folgen gezahlt wird, die wichtigsten Leistungen dar.

    Die Unfallversicherung der BGV ist in den Tarifen Klassik und Exklusiv erhältlich. Folgende Leistungen sind in beiden genannten Tarifen verfügbar:

    • Weltweiter Versicherungsschutz
    • Keine Gesundheitsprüfung bei Erwachsenen
    • Verletzungen, die durch erhöhte Kraftanstrengung entstehen (Verrenkungen von Gelenken oder Knochenbrüche)
    • Ersticken oder Ertrinken
    • Unfälle, die durch Bewusstseinsstörungen herbeigeführt wurden
    • Zeckenbisse (FSME, Borreliose)
    • Infektionskrankheiten wie Tollwut und Wundstarrkrampf
    • Psychische Erkrankungen, die durch Unfälle bedingt werden
    • Reha-Management
    • Kosmetische Operationen inklusive Zahnbehandlung
    • Such-, Rettungs- als auch Bergungseinsätze
    • Kur- und Rehamaßnahmen
    • Vorsorgeschutz für Lebens- sowie Ehepartner, Neugeborene und Adoptivkinder
    • Vergiftungen von Kindern
    • Unfälle durch unerlaubtes Führen von Fahrzeugen
    • Unfälle durch Feuerwerkskörper, die selbst gebaut wurden

    Eine Unfallversicherung kann für folgende Personengruppen sinnvoll sein:

    1. Berufstätige: Wenn Sie in einem Beruf arbeiten, der ein erhöhtes Unfallrisiko birgt, kann eine Unfallversicherung finanzielle Sicherheit bieten.
    2. Freizeitsportler: Menschen, die regelmäßig Sportarten mit Verletzungsgefahr ausüben, können von einer Unfallversicherung profitieren.
    3. Kinder: Eine Unfallversicherung kann Eltern helfen, die medizinischen Kosten im Falle von Unfällen ihrer Kinder zu decken.
    4. Selbstständige: Selbstständige Personen haben oft keine Arbeitgeber-basierte Unfallversicherung und können somit von dieser Versicherung profitieren.
    5. Senioren: Ältere Menschen können sich vor den finanziellen Auswirkungen von Unfällen schützen.

    Rentenversicherung

    Die private Rentenversicherung der BGV ist eine Form der Vorsorge, die eine lebenslange Rentenzahlung oder die Möglichkeit einer Kapitalauszahlung bietet. Der Versicherungsschutz ist dabei individuell und kann flexibel angepasst werden. Ab dem 62. Lebensjahr können die Leistungen aus der privaten Rentenversicherung eingefordert werden. Davor kann die Versicherung lediglich gekündigt oder verkauft werden. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Leistungen kann die private Rentenversicherung um den Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeit, des Hinterbliebenenschutzes sowie der Pflegeversicherung erweitert werden. 

    Innerhalb der privaten Rentenversicherung kann zwischen der klassischen oder der fondsgebundenen Variante gewählt werden. Zudem können beide Optionen miteinander kombiniert werden, indem eine anteilige Kapitalentnahme mit einer lebenslangen monatlichen Rente gekoppelt wird. Außerdem kann die Rentenversicherung mit sofortigem Rentenbeginn vereinbart werden, bei dem die lebenslange monatliche Rente durch einen einmaligen Betrag nach Vertragsabschluss ausgezahlt wird. 

    Pflegeversicherung

    Die Pflegeversicherungen der BGV bieten Schutz nach einem Unfall oder bei Krankheiten. Hier können Kunden des Versicherungsunternehmens zwischen der privaten Pflegeversicherung und der Förderpflege wählen. 

    Die private Pflegeversicherung ist in den Tarifvarianten PRIVAT Premium und PRIVAT Premium Plus verfügbar. Beide Tarife sind mit folgenden Leistungen ausgestattet:

    Ambulante Leistungen

    • Pflegetagesgeldleistung bei Pflegegrad 1: 10 Prozent des vereinbarten Tagessatzes
    • Pflegetagesgeldleistung bei Pflegegrad 2: 30 Prozent des vereinbarten Tagessatzes
    • Pflegetagesgeldleistung bei Pflegegrad 3: 60 Prozent des vereinbarten Tagessatzes
    • Pflegetagesgeldleistung bei Pflegegrad 4: 90 Prozent des vereinbarten Tagessatzes
    • Pflegetagesgeldleistung bei Pflegegrad 5: 100 Prozent des vereinbarten Tagessatzes

    Stationäre Leistungen

    • Pflegetagesgeldleistung bei Pflegegrad 1: 10 Prozent des vereinbarten Tagessatzes
    • Pflegetagesgeldleistung bei Pflegegrad 2: 30 Prozent des vereinbarten Tagessatzes
    • Pflegetagesgeldleistung bei Pflegegrad 3: 60 Prozent des vereinbarten Tagessatzes
    • Pflegetagesgeldleistung bei Pflegegrad 4: 90 Prozent des vereinbarten Tagessatzes
    • Pflegetagesgeldleistung bei Pflegegrad 5: 100 Prozent des vereinbarten Tagessatzes

    Weitere Leistungen

    • Einmalzahlung im Pflegefall
    • Keine Wartezeiten
    • Beitragsfreistellung im Leistungsfall ab Pflegegrad 3
    • Weltweiter Versicherungsschutz
    • Bei verspäteter Antragstellung auch rückwirkende Leistungen

    In Kooperation mit der UKV bietet die BGV die Förderpflege-Versicherung an, bei der schon ab einem Eigenbetrag von 10 Euro monatlich ein Zuschuss von 60 Euro jährlich vom Staat bezogen werden kann. Das Tagegeld der Förderpflege wird ohne Kostennachweise nach Antragstellung frei zur Verfügung gestellt. Hierfür muss lediglich eine Leistungszusage als auch eine Kopie der Gutachten der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt werden. Die Pflegepflichtversicherung muss in der Bundesrepublik Deutschland bestehen, damit auch bei Aufenthalt in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union das Tagegeld bezogen werden kann. 

    Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung der BGV bietet eine frei wählbare Rentenleistung, die sich in deren Dauer und Höhe an die individuelle Situation des Versicherungsnehmers anpasst. In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung haben Berufstätige ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent und einer Dauer von voraussichtlich sechs Monaten Anspruch auf die Leistung. Die Rente sollte mindesten so hoch sein, dass diese 80 Prozent des Bruttoeinkommens entspricht. 

    Der Beitrag der Versicherung ist abhängig vom Eintrittsalter, der Laufzeit als auch vom ausgeübten Beruf des Versicherungsnehmers. 

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll für Personen, die von ihrem Einkommen abhängig sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies umfasst in der Regel Berufstätige, Selbstständige und Freiberufler. Die Versicherung kann finanzielle Sicherheit bieten, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Es empfiehlt sich, frühzeitig darüber nachzudenken, da die Prämien in jungen Jahren günstiger sind.

    Risikolebensversicherung

    Eine Risikolebensversicherung bietet finanzielle Sicherheit im Todesfall eines Hinterbliebenen. Im Rahmen dieser Versicherung werden Immobilienfinanzierungen als auch andere Kredite abgesichert, damit Angehörige nach einem Todesfall die finanziellen Verpflichtungen des Verstorbenen nicht selbstständig tragen müssen. 

    Die Leistungen des Versicherungsschutzes werden nur während der vereinbarten Laufzeit, im Falle des Todes des Begünstigten, erbracht. Die zuvor vereinbarte Versicherungssumme wird im Todesfall des Versicherungsnehmers an dessen Hinterbliebene ausbezahlt. 

    Die Höhe der Versicherungssumme ist von der jeweiligen Situation des Versicherungsnehmers abhängig. Jungen Familien wird jedoch empfohlen sich mindestens mit der 3- bis 5-fachen Summe des Bruttojahreseinkommens abzusichern. Oft werden Haus- oder Wohnungseigentümer von der finanzierenden Bank dazu verpflichtet das Darlehen über eine Risikolebensversicherung abzudecken. 

    Apps und Online-Login

    Eine App der BGV Versicherung gibt es bisher nicht.

    Funktionen, wie die Änderung von persönlichen Daten oder der Zugriff auf bestehende Verträge, können jedoch über das Online-Portal auf der Website der Versicherung in Anspruch genommen werden. 

    Weitere Angebote

    Die BGV Versicherungen bieten Privatkunden noch weitere Absicherungsmöglichkeiten. In den Bereichen Auto, Haus & Recht, Gesundheit & Freizeit sowie Vorsorge & Vermögen können zusätzlich zu den bereits aufgeführten Versicherungen folgende Produkte in Anspruch genommen werden: 

    Auto, Haus & Recht

    • Mofa- und Mopedversicherung
    • E-Scooter Versicherung
    • Kfz-Unfallversicherung
    • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
    • Diensthaftpflicht-Versicherung

    Gesundheit & Freizeit

    • Musikinstrumentversicherung
    • Wasserfahrzeugversicherung
    • Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung
    • Bootshaftpflicht-Versicherung
    • Jadghaftpflicht-Versicherung
    • Cyber-Versicherung
    • Krankenversicherung für Beamte
    • Reiserücktrittversicherung

    Vorsorge & Vermögen

    • Invaliditätsversicherung
    • Rürup-Rente
    • Betriebliche Altersvorsorge
    • Baupolice
    • Bausparen

    Außerdem unterstützen die BGV Versicherungen Unternehmen, indem sie für diese die passende Versicherungslösung finden. Hier können Inhaltsversicherungen, Berufs- und Betriebshaftpflicht, gewerbliche Gebäudeversicherungen, gewerbliche Kfz-Versicherungen, gewerbliche Cyberversicherungen, gewerbliche Rechtsschutzversicherungen, gewerbliche Unfallversicherungen, gewerbliche Motorradversicherungen und betriebliche Altersvorsorge gewählt werden. 

    Auch kommunale Angebote stehen auf der Seite der BGV oder vor Ort zur Verfügung. Kommunen können speziell auf diese zugeschnittene Haftpflicht-, Sach-, Bauleistungs-, Eigenschaden-, Unfall- sowie Cyberversicherungen abschließen. 

    Über die Online-Services, zu denen unter anderem ein Schadenservice zählt, der BGV können Versicherungsnehmer alles auf der Website des Versicherungsunternehmens erfahren. 

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