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Altersvorsorge & Todesfallschutz in einem
Kapital mit hohem Risikoschutz
Hohe Kapitalverzinsung

Kapitallebens­versicherung

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtiges zur Kapitallebensversicherung

    • Tarifstrukturen vergleichen
      Da die Anbieter unterschiedliche Tarifstrukturen haben, sollten Sie vor einem Abschluss unbedingt einen Kapitallebensversicherungsvergleich durchführen.
    • Gebühren beachten
      Bei der Auswahl eines passenden Produktes sollten Sie die Gebühren miteinrechnen. Sind Sie unsicher, erfragen Sie diese beim Anbieter und bestehen Sie auf Transparenz.
    • Auszahlung auch ohne Todesfall
      Im Unterschied zur Risikolebensversicherung wird die Kapitallebensversicherung auch ausgezahlt, wenn bis zur Fälligkeit der Todesfall nicht eingetreten ist.

    Wenn schlicht von der Lebensversicherung die Rede ist, ist meist die Kapitallebensversicherung gemeint. Im Unterschied zur Risikolebensversicherung deckt diese nicht nur die finanziellen Folgen eines frühzeitigen Ablebens des Versicherungsnehmers ab. Vielmehr handelt es sich auch um eine kapitalbildende Lebensversicherung, welche gleichzeitig zur Altersvorsorge dient: Tritt bis zur Fälligkeit der Todesfall nicht ein, bekommt der Versicherte je nach Vertrag eine monatliche Rente oder einmalig eine größere Summe ausbezahlt. Auch Mischformen sind möglich. Die Kapitallebensversicherung ist also eine Kombination aus privater Rentenversicherung und Risikolebensversicherung.

    Je nach Vertragsvereinbarungen können Sie die Lebensversicherung für verschiedene Zwecke nutzen. Ein Überblick:

    • Sparprodukt, meist zur Altersvorsorge
    • Restschuldversicherung
    • Vorsorge für die Hinterbliebenen
    • (Unechte) Erbschaftssteuerversicherung
    • Rückdeckungsversicherung in der betrieblichen Altersvorsorge für Pensionszusagen
    • Kapitalanlage für einen bestimmten Zweck (etwa als Aussteuerversicherung)

    Kapitallebensversicherungen können Sie nicht nur bei deutschen Anbietern abschließen. Besonders die britische Lebensversicherung gewinnt an Beliebtheit. Sie bietet zwar weniger Garantien als ihr heimisches Pendant, dafür verspricht sie jedoch deutlich höhere Renditen.

    Als Kapitallebensversicherung gegen Einmalbeitrag wird die Sofortrente bezeichnet. Hier zahlen Sie einmalig eine größere Summe ein und erhalten später monatlich einen bestimmten Betrag ausbezahlt.

    Vor- und Nachteile

    Wenn Sie sowohl die Vorzüge einer Risikolebensversicherung als auch die einer privaten Altersvorsorge nutzen möchten, bietet sich die kapitalbildende Lebensversicherung als Kombination aus beidem an. Neben ihren Vorteilen bringt sie jedoch auch einige Nachteile mit sich – ein Überblick:

    Vorteile

    • Sichert im Todesfall des Versicherten die Hinterbliebenen finanziell ab
    • Eignet sich für die private Altersvorsorge
    • Kann im Todesfall für ausstehende Schulden einspringen
    • Garantien im Vertrag sorgen für eine gewisse Berechenbarkeit
    • Sie können die Lebensversicherung verkaufen oder beleihen
    • Schutz vor Verlust der Einlagen garantiert
    • Beitragszahlungen können bei veränderten finanziellen Verhältnissen ausgesetzt werden

    Nachteile

    • Private Rentenversicherung zur Altersvorsorge in der Regel ergiebiger
    • Vorzeitiger Ausstieg meist zu ungünstigen Bedingungen
    • Gesundheitsprüfungen
    • Für neue Verträge keine steuerfreie Auszahlung mehr möglich

    Grundsätzlich empfiehlt es sich, vor einem Abschluss die Kapital-Lebensversicherung einem Vergleich mit anderen Modellen zu unterziehen. Eine Alternative könnten etwa jeweils eine eigenständige Risikolebensversicherung und eine Riester-Rente sein.

    Vergleich und Kosten

    Die Beiträge für eine kapitalbildende Lebensversicherung sind abhängig von Ihren persönlichen Umständen und Ansprüchen. Da die Anbieter unterschiedliche Tarifstrukturen haben, sollten Sie vor einem Abschluss unbedingt einen Kapitallebensversicherungsvergleich durchführen. Auf die Prämien nehmen dabei folgende Faktoren Einfluss:

    • Alter des Versicherungsnehmers
    • Vereinbarte Versicherungssumme
    • Gewünschte Vertragslaufzeit
    • Vereinbarte Einschlüsse (etwa lebenslanger Todesfallschutz)
    • Festgelegte Ausschlüsse

    Beim Kapitalversicherungsvergleich sollten Sie zudem die Gebühren beachten, die bei diesem Produkt anfallen können. Typischerweise gehören dazu:

    • Abschlussgebühren
    • Vermittlungsprovision
    • Verwaltungsgebühren

    Bestehen Sie bei diesen Kostenfaktoren unbedingt auf Transparenz.

    Um ein Angebot für eine Kapitallebensversicherung im Vergleich zu anderen beurteilen zu können, erfordert es einen gewissen Überblick. Ein Kapitallebensversicherungsrechner kann hier einen ersten Anhaltspunkt liefern. Damit Ihre individuellen Bedürfnisse optimal berücksichtigt werden, sollten Sie gerade in Anbetracht der langfristigen Bindung jedoch einen unabhängigen Experten den Kapitallebensversicherungsvergleich durchführen lassen. Dieser hat einen guten Überblick über den Markt und kann Ihnen anders als ein Kapitallebensversicherungsrechner auch Rückfragen beantworten.

    Rendite bei der Lebensversicherung

    Ein wichtiges Kriterium bei der kapitalbildenden Lebensversicherung ist die Rendite. Sie hat maßgeblichen Einfluss darauf, wie hoch später die Auszahlungen ausfallen. Gesetzlich vorgesehen ist ein Garantiezins von 1,75 Prozent. Im Regelfall ist die tatsächliche Rendite der Lebensversicherung jedoch deutlich höher. Sie hängt allerdings von den Entwicklungen auf dem nationalen und internationalen Geldmarkt ab. Die besten Chancen auf eine hohe Auszahlung haben Sie, wenn Sie risikobereit sind: So verspricht eine fondsgebundene Lebensversicherung eine Rendite, die weit überdurchschnittlich, aber im ungünstigsten Fall auch sehr niedrig sein kann.

    Sie sollten aber bei der Beurteilung eines Angebots nicht nur die Rendite der Lebensversicherung betrachten, wenn Sie es bewerten. Das Gegenstück sind die Gebühren. Achten Sie hier besonders auf:

    • Provision
    • Abschlussgebühren
    • Verwaltungsgebühren

    Im ungünstigsten Fall schmälern diese Gebühren bei der Lebensversicherung die Rendite erheblich.

    Besteuerung der Lebensversicherung

    Lange Zeit war die Lebensversicherung steuerfrei, sofern bestimmte Bedingungen eingehalten wurden. Heutzutage gilt das nur noch für ältere Verträge. Konkret sind die Erträge der kapitalbildenden Lebensversicherung steuerfrei, wenn:

    • Sie den Vertrag vor dem 1.1.2005 abgeschlossen haben
    • Mindestens zwölf Jahre Laufzeit vorliegen
    • Sie wenigstens fünf Jahre lang eingezahlt haben
    • Eine Todesfallsumme vereinbart wurde, deren Höhe mindestens 60 Prozent der Beiträge entspricht

    In allen anderen Fällen müssen Sie für die Erträge der Lebensversicherung Steuern zahlen. Die Art der Besteuerung der Lebensversicherung ist bei neueren Verträgen allerdings uneinheitlich und wiederum abhängig von Vertrag und Laufzeit: Grundsätzlich müssen auf hundert Prozent der Erträge Abgaben geleistet werden. Eine Ausnahme besteht, wenn:

    1. Der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und
    2. Er erst nach dem vollendeten 60. Lebensjahr (bei Verträgen ab 2012 dem 62. Lebensjahr) fällig wird

    In diesem Fall müssen Sie auf die Erträge der Lebensversicherung 50 Prozent Steuern zahlen.

    Ein gewisser Ausgleich ist es da, dass Sie die kapitalbildende Lebensversicherung bei der Steuer unter Umständen als Vorsorgeaufwendung bei den Sonderausgaben angeben und absetzen können, sofern sie den Anforderungen an eine lebenslange Leibrente genügt. Die Risikolebensversicherung ist ebenfalls steuerlich absetzbar.

    Fragen und Antworten

    Wie wirkt sich das Alterseinkünftegesetz auf die steuerliche Behandlung der Kapitallebensversicherung aus?

    Sie müssen die Erträge (Ablaufleistung minus eingezahlte Beiträge) voll mit Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz versteuern. Ist die Versicherung aber bis zum Renteneintritt 12 Jahre gelaufen und Sie sind bei Auszahlung mindestens 60 Jahre alt, erhalten Sie die Hälfte der Erträge steuerfrei.

    Weil nur die zusätzlichen Kapitalerträge, nicht aber die eingezahlten Beiträge zu versteuern sind, ist die Steuerlast nach wie vor jedoch relativ gering. Weiterhin sinken die Einkünfte von Ruheständlern in vielen Fällen unter die Steuerfreibeträge, so dass Auszahlungen von Kapitallebensversicherungen nach Rentenbeginn in der Praxis häufig gar nicht oder nur wenig steuerbelastet sind. Versicherungsleistungen (Kapitalzahlung) im Todesfall bleiben nach wie vor einkommenssteuerfrei.

    Kann ich mir meine Kapital-Lebensversicherung nachträglich auch als monatliche Rente auszahlen lassen?

    Grundsätzlich wird die Leistung aus einer Kapitallebensversicherung in einer Summe fällig. Viele Versicherer bieten jedoch inzwischen eine sogenannte Verrentungsoption an. Diese ermöglicht Ihnen bei Ablauf der Versicherung zwischen einer einmaligen Kapitalleistung oder einer lebenslangen Rente zu wählen.

    Bietet ein Versicherer diese Option nicht an, haben Sie natürlich jederzeit die Möglichkeit, die Leistung aus Ihrer Kapitallebensversicherung als Einmalbeitrag in eine Rentenversicherung einzuzahlen und somit eine lebenslange Rente zu erhalten.

    Was ist der Unterschied zwischen garantierter Versicherungssumme und Ablaufleistung?

    Die garantierte Versicherungssumme ist Ihnen als Mindestleistung für den Todesfall oder für das Erleben des Ablaufs fest zugesagt. Diese Zusage gilt für die gesamte Vertragslaufzeit und ist deshalb von den Versicherern sehr vorsichtig kalkuliert.

    Entwickeln sich die zu Grunde liegenden Größen (z.B. die Zinsen) besser als für die Berechnung der garantierten Leistungen angenommen, entstehen Überschüsse, an denen Sie beteiligt werden. Die Ablaufleistung setzt sich aus der garantierten Versicherungssumme und den, auf Basis heutiger Erkenntnisse, geschätzten Überschüssen zusammen. Die Ablaufleistung ist daher nicht garantiert.

    Was passiert, wenn ich plötzlich arbeitslos oder berufsunfähig werde und die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

    Grundsätzlich sind Sie, im Gegenzug zum Leistungsversprechen des Versicherers, zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Prämie verpflichtet. Sollten Sie auf Grund Ihrer finanziellen Situation einmal nicht in der Lage sein, Ihre Beiträge zu bezahlen, bestehen folgende Möglichkeiten:

    Beitragsfreistellung: Bei einer Beitragsfreistellung werden Sie von der Beitragszahlung für Ihren Versicherungsvertrag befreit. Der Vertrag, und somit auch Ihr Versicherungsschutz, bestehen jedoch weiter, wenn auch mit einer verminderten Versicherungssumme. Die Höhe der beitragsfreien Versicherungssumme ist vom Beitrag und der bisher abgelaufenen Vertragsdauer abhängig. Sie wird im Allgemeinen auf den Beispielrechnungen, die Ihnen bei Vertragsabschluss übersandt werden, ausgewiesen. Außerdem können Sie die aktuelle Höhe Ihrer beitragsfreien Versicherungssumme jederzeit bei Ihrem Versicherer erfragen.

    Vertragsänderung: Sie haben jederzeit die Möglichkeit, eine Vertragsänderung zu beantragen, um den Vertrag Ihren aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Sie können zum Beispiel den Beitrag reduzieren, nehmen damit aber eine geringere Versicherungssumme in Kauf. Durch eine Verlängerung der ursprünglichen Laufzeit verringert sich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz, Ihr Beitrag. Damit bleibt Ihre Todesfallabsicherung in der anfänglichen Höhe erhalten. Falls Sie eine solche Vertragsänderung wünschen, kann Ihnen Ihr Versicherer eine neue Beispielrechnung erstellen.

    Berufsunfähigkeit: Sollten Sie Ihre Kapitallebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ausgestattet haben, wird im Falle einer Berufsunfähigkeit die Beitragszahlung vom Versicherer übernommen (sog. Beitragsbefreiung). Der Vertrag wird damit so gestellt, als hätten Sie die Beiträge während Ihrer Berufsunfähigkeit in voller Höhe selbst bezahlt. Sollten Sie keine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen haben, stehen Ihnen die Möglichkeiten der Beitragsbefreiung oder einer Vertragsänderung offen.

    Kündigung: Eine Kündigung sollte immer die letzte Möglichkeit darstellen und in jedem Fall gut überlegt sein. Bei einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Versicherungsjahre bzw. vor dem Erreichen des 60. Lebensjahres wird auf die Erträge Ihrer Lebensversicherung eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 100% Ihres Einkommenssteuersatzes fällig.
    In den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge. Da der Versicherer einen Teil der Prämie zur Deckung der Kosten für Abschluss und Verwaltung des Vertrages verwendet und ein weiterer Teil für Gefahrtragung (Auszahlung der durch vorzeitigen Tod anderer Versicherter fällig gewordenen Todesfallsummen) benötigt wird, fließt nur der verbleibende Teil in den Rückkaufswert. Viele Versicherungen nehmen außerdem noch einen Abzug vom Rückkaufswert vor. Die Höhe ist jeweils in den Versicherungsbedingungen geregelt.

    Wenn Sie nach Besserung Ihrer persönlichen, finanziellen Situation wieder einen Versicherungsschutz wünschen, muss dieser neu beantragt werden. Es wird dann Ihr aktuelles, höheres Eintrittsalter zu Grunde gelegt. Entsprechend zahlen Sie dann für die gleiche Versicherungssumme einen höheren Beitrag. Weiterhin können zwischenzeitlich aufgetretene Erkrankungen die Annahme des Antrags erschweren oder sogar unmöglich machen.

    Wer bekommt das Geld, wenn ich sterbe?

    Bei Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, ein Bezugsrecht sowohl für den Todesfall als auch für den Ablauf Ihrer Versicherung festzulegen. Dieses Bezugsrecht regelt, wer die Versicherungsleistung bekommt. Eine Änderung des Bezugsrechtes ist während der Vertragslaufzeit jederzeit möglich. Haben Sie keinen Bezugsberechtigten angegeben, gilt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge.