Kfz-Versicherungen vergleichen

Kostenlos & anonym vergleichen
Bis zu 850 € jährlich sparen
Sofort online abschließen
Bis zu 850 Euro sparen

Vollkasko Versicherung

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


Update icon

Zuletzt aktualisiert: March 20, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

/Content/img/ie8/mail_icon_.jpg

Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

Fenster schließen

Inhaltsverzeichnis
     

    Wichtiges zur Vollkasko-Versicherung

    • Ideal für Neuwagen
      Haben Sie ein neues Auto, rechnet sich eine Vollkasko. Ab einem Fahrzeugalter von sechs Jahren kann hingegen eine Teilkasko lohnender sein.
    • Finanzierte Fahrzeuge absichern
      Sollten Sie Ihr Fahrzeug z.B. per Autokredit finanziert haben, ist eine Vollkasko-Versicherung ratsam: Sie sichert Ihnen einen extremen Wertverlust durch Schäden ab.
    • Sparen durch Werkstattbindung
      Informieren Sie sich vorher, ob eine Werkstattbindung für Sie in Frage kommt: Liegen die Werkstätten, die Sie dann nur noch nutzen dürften, in Ihrer Nähe? So könnten Sie bei Beiträgen sparen.

    Obwohl nicht vorgeschrieben, ist ein Großteil der Fahrzeuge auf deutschen Straßen kaskoversichert. Die freiwillige Versicherung ist zusätzlich zur Kfz-Versicherung auf jeden Fall sinnvoll, da Schäden am eigenen Fahrzeug häufig mit hohen Kosten verbunden sind. Fahrzeughalter müssen sich entscheiden, ob sie ihr Fahrzeug mit der günstigeren Teilkasko nur gegen grundlegende Risiken wie Diebstahl und Elementarschäden absichern oder auf den umfassenderen Schutz einer Vollkaskoversicherung setzen. Damit sind Autobesitzer auch bei selbstverschuldeten Schäden abgesichert.

    Aufgrund ihres größeren Leistungsspektrums sind die Versicherungsprämien der Vollkaskoversicherung grundsätzlich höher als bei der Teilkaskoversicherung. Daher lohnt sich eine Vollkaskoversicherung insbesondere für ältere Fahrzeuge nicht mehr. Für Neuwagen, sehr wertvolle Autos und finanzierte Fahrzeuge ist die Vollkaskoversicherung dagegen empfehlenswert. Allerdings kann die Vollkaskoversicherung unter bestimmten Bedingungen sogar günstiger oder nur unwesentlich teurer sein als ein Teilkaskoschutz.

    Was ist die Vollkasko?

    Eine Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Dennoch ist ein Großteil der deutschen Autobesitzer kaskoversichert. Die Kfz-Haftpflicht kommt nämlich in der Regel nur für Schäden auf, die Dritten entstehen, nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug. Und diese können ohne Kaskoversicherung ein enormes Loch ins eigene Budget reißen: Im schlimmsten Fall muss bei einem Diebstahl schnell ein neuer Wagen finanziert werden. Üblicherweise wird eine Kaskoversicherung im Rahmen der Autoversicherung gemeinsam mit der Kfz-Haftplicht abgeschlossen.

    Die Vollkaskoversicherung bietet einen deutlich umfangreicheren Schutz als die Teilkasko, deren Leistungen in der Regel komplett im Vollkaskoschutz enthalten sind. Wer also eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat, benötigt keine zusätzliche Teilkaskoversicherung.

    Die Teilkasko deckt neben Diebstahl nur Schäden ab, die außerhalb des Einflussbereichs des Fahrers liegen, beispielsweise Brand-, Sturm- und Hagelschäden. Die Vollkaskoversicherung kommt hingegen für alle Beschädigungen am eigenen Fahrzeug auf, solange sie nicht verschleißbedingt entstanden sind. Motordefekte werden daher auch von der Vollkasko nicht übernommen. Auch bei selbstverschuldeten Unfällen kommt die Vollkaskoversicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug auf.

    Ein typischer selbstverschuldeter Schaden, der von der Vollkaskoversicherung übernommen wird, sind anfallende Reparaturen, wenn ein Fahrer aus Unaufmerksamkeit ein vorfahrtsberechtigtes Fahrzeug an einer Einmündung mit Rechts-vor-Links-Regelung übersieht. Auch unbeabsichtigte Zusammenstöße mit Pollern oder Zaunpfählen gehören zu den typischen selbstverschuldeten Schäden, die von der Vollkaskoversicherung gedeckt sind.

    Ausschluss grober Fahrlässigkeit & Vorsatz

    Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass selbstverursachte Schäden nur übernommen werden, wenn sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzlich verursacht wurden. Auch Rennen sind vom Vollkaskoschutz ausgenommen.

    Leistungen der Vollkaskoversicherung

    Im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung, die nur bei fremdverschuldeten Schäden am Fahrzeug einspringt, deckt die Vollkaskoversicherung also auch selbstverschuldete Schäden, Schäden durch Kollisionen mit Fahrerflucht und Vandalismusschäden ab.

    Wie bei allen Versicherungen gibt es auch bei der Vollkaskoversicherung bezüglich des Leistungsumfangs Unterschiede. Welche Leistungen genau enthalten sind, können Sie Ihren Vertragsunterlagen entnehmen. Welche Schäden üblicherweise von Voll- und Teilkaskoversicherungen abgedeckt werden, können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.

    Leistungsübersicht

     Teilkaskoversicherung Vollkaskoversicherung
    Wildunfälle    
    Marderschäden    
    Schäden durch Feuer und Brandstiftung    
    Glasbruch
    Z.B. aufgrund von Steinschlag
       
    Elementarschäden
    Z.B. Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Sturm meist ab Windstärke 8
       
    Diebstahl    
    Explosionsschäden    
    Kurzschlüsse in der Verkabelung    
    Raub    
    Vandalismus    
    Eigenverschulden
    Vom Versicherten selbst verursachte Schäden am Fahrzeug
       
    Schäden, bei denen der Unfallverursacher nicht haftbar gemacht werden kann
    Z.B. Fahrerflucht, Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners, Kinder als Unfallverursacher
       

    Schadensfälle, bei denen die Vollkasko nicht haften muss

    Vollkaskoversicherte sollten ihre Police nicht als Freifahrtschein missverstehen. Unter bestimmten Bedingungen muss die Versicherung nämlich nicht haften, auch wenn ihr Leistungsumfang nahezu alle Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Die gilt insbesondere, wenn ein Unfall infolge grob fahrlässigen Handels geschehen ist.

    Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise in folgenden Fällen vor:

    • Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss
    • Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
    • Überfahren von roten Ampeln
    • Aufbewahrung des Fahrzeugbriefs im Auto (erleichtert bei Diebstahl den Weiterverkauf des Fahrzeugs erheblich)

    Zwar deckt die Vollkasko selbstverschuldete Unfälle ab, jedoch nicht, wenn die Mitschuld der Versicherten am Unfallgeschehen vermeidbar gewesen wäre. Manche Versicherer verzichten inzwischen auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Schäden, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss verursacht wurden, sind dabei allerdings nach wie vor ausgeschlossen.

    Vandalismusschäden können abgelehnt werden

    Auch bei Vandalismusschäden kann eine Vollkaskoversicherung die Regulierung eines Schadens ablehnen, wenn dieser in den Augen des Versicherers vermeidbar gewesen wäre.

    Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Fahrzeug im Zuge einer Demonstration von Dritten beschädigt wird. So kann der Versicherte sein Fahrzeug bei einer angemeldeten und im Vorfeld angekündigten Demonstration Fahrzeug theoretisch anderweitig abstellen. Die Versicherung kann sich darauf berufen, dass der Versicherte seine Sorgfaltspflicht verletzt hat und die Leistung kürzen oder verweigern.

    Vollkasko oder Teilkasko: Was ist wann sinnvoll?

    Vorteile Nachteile
    Bester Schutz für neue Autos Lohnt sich nicht mehr bei älteren Fahrzeugen
    Schutz vor fast allen unvorhersehbaren Schäden Meist die teurere Variante
    Beiträge können nicht durch Schadensfreiheit beeinflusst werden  
    Manchmal sogar günstiger als eine Teilkasko-Versicherung  

    Eine Vollkaskoversicherung ist nicht in jedem Fall sinnvoll. Der umfassendere Schutz, den die Vollkaskoversicherung bietet, kostet meist deutlich mehr als der einer Teilkaskoversicherung. Daher gilt es abzuwägen, für welches Fahrzeug sich eine Vollkaskoversicherung lohnt.

    Generell gilt: Je neuer oder wertvoller ein Fahrzeug ist, desto sinnvoller ist eine Vollkaskoversicherung. Der Bund der Versicherten empfiehlt eine Vollkaskoversicherung für Neuwagen in den ersten drei oder vier Jahren nach der Anschaffung und für besonders hochwertige Fahrzeuge. Sinnvoll ist eine Vollkaskoversicherung auch für Fahrzeuge, deren Finanzierung noch läuft. Manche Kreditinstitute schreiben die Vollkaskoversicherung im Rahmen eines Autokredits sogar vor.

    Der Grund ist naheliegend: Kommt es beispielsweise durch einen selbstverschuldeten Unfall oder durch Vandalismus zu einem Totalschaden am Fahrzeug, greift die Vollkaskoversicherung und erstattet – abhängig von den jeweiligen Vertragsbedingungen – in der ersten Zeit nach der Erstzulassung den Neuwert des Fahrzeugs. Spätestens nach zwei Jahren wird bei allen Anbietern der Zeitwert ersetzt. Damit ist sichergestellt, dass Kredit oder Finanzierung weiterhin abgelöst werden können, auch wenn das Fahrzeug nicht mehr existiert. Ist ein weiterer Kredit erforderlich, um nach einem Totalschaden ein neues Fahrzeug zu finanzieren, wird dieser meist nur gewährt, wenn bestehende Verpflichtungen abgelöst werden. Hierbei ist ein Kreditvergleich zu empfehlen.

    Leasingfahrzeuge: GAP-Deckung beachten

    Bei geleasten Fahrzeugen sollten Versicherte zusätzlich auf die sogenannte GAP-Deckung achten. Diese verhindert Finanzierungslücken bei einem Totalschaden oder Diebstahl. Hintergrund: Wenn die Vollkaskoversicherung nach spätestens 24 Monaten in diesen Fällen lediglich den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs erstattet, kann dieser unter Umständen deutlich niedriger sein als die noch offenen Leasingraten. Die GAP-Deckung übernimmt diese Differenz. Bei manchen Policen ist die GAP-Deckung für Leasingfahrzeuge enthalten, bei anderen muss sie zusätzlich abgeschlossen werden.

    Das Alter des Fahrzeugs ist allerdings nicht der einzige Faktor bei der Wahl der Versicherungsform. Entscheidend ist auch die Frage, wie sehr Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind und ob Sie im Falle eines Ausfalls finanziell in der Lage sind, Ersatz zu beschaffen. Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind und ein Totalschaden sie in eine finanzielle Notlage bringen würde, empfiehlt sich ebenfalls eine Vollkaskoversicherung.

    Regelmäßig neu prüfen

    Grundsätzlich sollten Kaskoversicherte ihre Entscheidung für Teilkasko oder Vollkasko regelmäßig überprüfen. Der Fahrzeugwert sinkt im Laufe der Zeit in jedem Fall. Abhängig vom Fahrzeugmodell kann der Zeitwert auch nach vier Jahren so hoch sein, dass sich eine Vollkaskoversicherung weiterhin lohnt. Wenn ein Fahrzeug hingegen nur noch einen Zeitwert von knapp 3.000 Euro hat, sollten Sie abwägen, ob eine hohe Vollkaskoprämie von beispielsweise 1.000 Euro jährlich wirklich in Relation dazu steht. 

    In diesen Situationen macht eine Vollkasko Sinn

    Eine Vollkaskoversicherung ist empfehlenswert bei:

    • Neuwagen (in den ersten Jahren)
    • Fahrzeugen mit hohem Zeitwert
    • Finanzierten Fahrzeugen
    • Finanziellen Notlagen im Fall eines Totalschadens (z.B. wenn Fahrzeug für Berufstätigkeit erforderlich)

    Kosten der Vollkasko-Versicherung

    Wie viel eine Vollkaskoversicherung kostet, lässt sich pauschal kaum beantworten. Grundsätzlich gilt, dass der größere Leistungsumfang der Vollkaskoversicherung natürlich mit höheren Versicherungsprämien verbunden ist als bei der Teilkaskoversicherung.

    Unter bestimmten Bedingungen kann ein Vollkaskoschutz jedoch sogar günstiger sein als eine Teilkaskoversicherung. Dieser Umstand ist den unterschiedlichen Beitragsberechnungen beider Versicherungen geschuldet. Während Versicherte bei der Teilkaskoversicherung grundsätzlich einen festen Beitragssatz zahlen, werden bei der Vollkaskoversicherung wie bei der Kfz-Haftpflicht Schadensfreiheitsrabatte gewährt. Versicherte, die langjährig ohne Schaden fahren, zahlen daher im besten Fall nur 20 Prozent der Versicherungsprämie.

    Bei der Teilkasko werden keine Rabatte angeboten, weil die versicherten Risiken außerhalb des Einflussbereichs des Versicherungsnehmers liegen. Wenn beispielsweise tennisballgroße Hagelkörner das Autodach beschädigen oder ein aufgewirbeltes Steinchen die Windschutzscheibe zerstört, kann dies vom Versicherungsnehmer nicht verhindert werden. Typische Vollkaskoschäden wie die Kollision mit einem Begrenzungspfeiler sind hingegen durch umsichtiges Fahren vermeidbar. Daher wird unfallfreies Fahren bei der Vollkasko durch Schadensfreiheitsrabatte honoriert.

    Typklassen können Entscheidung beeinflussen

    Relevant bei der Entscheidung für Teilkasko oder Vollkasko kann auch eine unterschiedliche Typklasseneinordnung eines Fahrzeugs sein. Diese ist nämlich nicht zwingend identisch. Vor allem stark motorisierte Oberklassewagen werden bei der Teilkaskoversicherung häufig in höhere, also teurere, Typklassen eingestuft als bei der Vollkasko. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sie statistisch gesehen seltener in Unfälle verwickelt sind als beispielsweise Kleinwagen, die häufig von Fahranfängern gefahren werden. Für die Teilkasko ist dieser Faktor allerdings nicht relevant, da selbstverschuldete Unfälle ohnehin nicht abgedeckt werden. Allerdings werden diese Fahrzeuge relativ häufig gestohlen. Und da Diebstahl für die Teilkasko ein bedeutsamer Faktor ist, werden derartige Fahrzeuge dort in eine Typklasse mit höherem Risiko eingeordnet.

    Auch die Regionalklasse beeinflusst die Höhe der Versicherungsprämie. Hier gibt es allerdings keine Unterschiede zwischen Teilkasko und Vollkasko, da die Regionalklasse anhand des Hauptwohnsitzes des Fahrzeughalters ermittelt wird. Tendenziell werden Großstädte und Ballungszentren mit hohem Verkehrsaufkommen in höhere und somit teurere Regionalklassen eingestuft als ländliche Regionen mit geringer Unfallhäufigkeit.

    Die Versicherungsprämie lässt sich zudem durch eine Selbstbeteiligung weiter reduzieren. Die Selbstbeteiligungssumme liegt in der Regel zwischen 150 und 1.000 Euro. Häufig bewirkt schon ein geringer Selbstbehalt eine deutliche Reduzierung der Versicherungsprämie. Auch die Zustimmung zu einer Werkstattbindung reduziert den jährlichen Beitrag. Mehr zum Thema Werkstattbindung finden Sie im nächsten Abschnitt.

    So wird die Vollkasko günstiger

    • Durch Schadensfreiheitsrabatte
    • Durch Typklassen-Einordnung (wenn niedriger als in der Teilkasko)
    • Durch Selbstbeteiligung
    • Den Kaskoversicherer über sicheren, bewachten Stellplatz informieren
    • Anbieter regelmäßig vergleichen
    • Prämie jährlich zahlen, durch unterjährige Zahlweisen fallen Verwaltungskosten an

    Rechtliche Regelungen

    Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung sind für den Versicherungsnehmer bestimmte Pflichten verbunden.

    Ständige Pflichten

    Ständige Pflichten während des Versicherungszeitraums sind:

    • Gesetzeskonforme Verwendung des Fahrzeugs
    • Halten einer entsprechenden Fahrerlaubnis (Fahren ohne Führerschein führt zu Zahlungsverweigerung der Versicherung)
    • Verhinderung des unberechtigten Gebrauchs des Fahrzeugs (Fahrzeug muss beispielsweise bei Nichtbenutzung abgeschlossen werden).

    Pflichten im Schadensfall

    Im Schadensfall ist der Versicherungsnehmer verpflichtet:

    • Einen festgestellten Schaden innerhalb einer Woche zu melden
    • Zur Aufklärung von Unfallhergängen beizutragen
    • Den Schaden im Rahmen seiner Möglichkeiten zu mindern (beispielsweise durch Anbringen einer provisorischen Abdeckung bei Glasbruch, um Schäden durch eindringendes Wasser zu vermeiden)

    Bei Werkstattbindung

    Wenn Ihre Vollkaskopolice eine Werkstattbindung vorsieht, gibt es zwar keine rechtliche Verpflichtung, Ihr Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt reparieren zu lassen. Allerdings hat der Versicherer das Recht, die Selbstbeteiligung zu erhöhen oder einen Teil der Kosten auf den Versicherten umzulegen, wenn dieser keine Vertragswerkstatt aufsucht.

    Bei den Vertragswerkstätten der Versicherungen handelt es sich meist um freie Werkstätten ohne Markenbindung. In der Regel leisten diese Werkstätten gute Arbeit und sind häufig auch TÜV-zertifiziert.

    Dennoch sollten Neuwagenbesitzer überlegen, ob sich der Rabatt durch eine Werkstattbindung für Sie tatsächlich rechnet: In der Regel bleibt der Wiederverkaufspreis nämlich stabiler, wenn ein Neuwagen nur in Vertragswerkstätten des Herstellers repariert wird. Zudem räumen Vertragswerkstätten der Hersteller Neuwagenbesitzern häufig Kulanzleistungen ein.

    Urteile zur Vollkaskoversicherung

    Grobe Fahrlässigkeit ist gegeben, wenn ein Versicherungsnehmer sein Fahrzeug beim Abstellen auf abschüssigen Flächen lediglich mit der Handbremse sichert, aber nicht den ersten Gang einlegt. (OLG Karlsruhe, Az. 19 U 127/06; OVG Lüneburg, Az. 5 LA 50/12).

    Wenn schlechte Straßenverhältnisse wie starke Spurrillen zu einem Schaden führen, kann die Vollkaskoversicherung die Zahlung nicht ohne Weiteres ablehnen. Dies geht aus einem Urteil des BGH vom 19.12.2012 (BGH, Az. IV ZR 21/11) hervor.

    Auch wenn ein Schaden durch hartes Anfahren gegen einen starren Gegenstand verursacht wird – im konkreten Fall ein Kühlerschaden durch eine Kollision mit einer Bordsteinkante – muss die Vollkaskoversicherung nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz (Az. 10 U 742/10) aus dem Februar 2011 den Schaden erstatten.

    Kfz-Versicherungsvergleich

    • Fahrzeugwechsel, Smart Fortwo 0.9 Coupe, 66 kW (1313/EGF), Erstzulassung: 07/2013, geplanter Erwerb & Halterzulassung: 03/2020, Barkauf
    • Nutzung: Nur privat (inkl. Arbeitsweg), 6.000 km/Jahr, Straße (öffentlich), Erstwagen, Halter u. Fahrer = VN, Zulassung in München (M)
    • Versicherungsnehmer: Mann (geb. 1994), ledig, Student, keine Kinder, Wohnort: 80935 München
    • Haftpflicht (SF2) und Vollkasko (SF2) mit 300 Euro SB inkl. Teilkasko mit 150 Euro SB, Werkstattauswahl frei (alle Tarife), jährliche Beitragszahlweise
    • Günstigstes Angebot: WGV (Basis SELECT), 444,07 Euro
    • Teuerstes Angebot: Helvetia (VIVA Premium), jährlich 1.296,23 Euro

    Gesamtersparnis 852,16 Euro

    Berechnet am 02. Januar 2020

    Beispielrechnung

    Fahrzeugwechsel Fortwo Coupe 0.9 (1313/EGF); Zulassung in München (M), Versicherungsnehmer: Mann, Student, ledig, Haftpflicht (SF 3) und Vollkasko (SF 3) mit 300 € SB inkl. Teilkasko mit 150 € SB, Werkstattauswahl: alle Tarife, jährliche Beitragszahlweise Günstigstes Angebot: 444,07 € jährlich WGV (Basis SELECT) Teuerstes Angebot: 1.296,23 € jährlich Helvetia (VIVA Premium) Quelle: 01/20 Check24 Versicherungsvergleich

    Fenster schließen